In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
01 — Wann und wie anfangen?
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wann soll­te ich mei­ne Unter­neh­mens­nach­fol­ge angehen?
• Habe ich einen pas­sen­den Nach­fol­ger in der Fami­lie oder im Unter­neh­men oder soll ich mein Unter­neh­men lie­ber verkaufen?
• Wie gestal­tet sich eine Nach­fol­ge, wenn es meh­re­re Gesell­schaf­ter gibt?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­den Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Wann sollte ich meine Unternehmensnachfolge angehen?
Für eine erfolg­rei­che Nach­fol­ge ist das inne­re Los­las­sen vom dem über Jah­re auf­ge­bau­ten Lebens­werk von zen­tra­ler Bedeu­tung. Einen idea­len Zeit­punkt für eine Nach­fol­ge­re­ge­lung gibt es dabei nor­ma­ler­wei­se nicht. Gleich­wohl soll­ten Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer das The­ma Nach­fol­ge spä­tes­tens ab einem Alter von ca. 60 Jah­ren pro­ak­tiv ange­hen. Sofern es einen pas­sen­den Nach­fol­ger z.B. in der Fami­lie oder im Unter­neh­men gibt, benö­tigt die­ser aus­rei­chend Zeit, um die Lei­tung des Unter­neh­mens rei­bungs­los zu über­neh­men und mög­li­cher­wei­se den Kauf und des­sen Finan­zie­rung abzu­wi­ckeln. Bei einem Ver­kauf an einen Finanz­in­ves­tor oder ein ande­res Unter­neh­men ist der Käu­fer i.d.R. dar­an inter­es­siert, dass die Ver­käu­fe­rin bzw. der Ver­käu­fer für einen Über­gangs­zeit­raum von ca. drei Jah­ren noch im Unter­neh­men ver­bleibt und z.B. die Ein­ar­bei­tung eines pas­sen­den Nach­fol­gers über­nimmt. Hier­für soll­te also Zeit ein­ge­plant werden.
»Unternehmerinnen und Unternehmer sollten ihre eigene Nachfolge rechtzeitig und gezielt angehen.«
Mit zuneh­men­dem Alter gestal­tet sich die Nach­fol­ge zudem schwie­ri­ger, da zum einen der Druck für eine Lösung steigt und zum ande­ren sich das mög­li­che zeit­li­che Fens­ter für pas­sen­de Nach­fol­ge­op­tio­nen, die z.B. über einen län­ge­ren Zeit­raum umge­setzt wer­den, immer wei­ter schließt. Daher emp­fiehlt es sich, die Unter­neh­mens­nach­fol­ge recht­zei­tig und gezielt anzugehen.
? Habe ich einen passenden Nachfolger in der Familie oder im Unternehmen oder soll ich mein Unternehmen lieber verkaufen?
Vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer mit Kin­dern wün­schen sich natur­ge­mäß, dass ein­mal die nächs­te Genera­ti­on das Unter­neh­men in ihrem Sin­ne wei­ter­führt. Sofern die eige­nen Kin­der dar­an inter­es­siert sind und über die ent­spre­chen­de Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, ist eine Über­tra­gung des Unter­neh­mens im Kreis der Fami­lie die ers­te Wahl. Unter Umstän­den kann die Management­struktur in die­sem Rah­men sinn­voll erwei­tert bzw. ange­passt wer­den. Dabei ist es wich­tig, dass bei­de Sei­ten recht­zei­tig ein gemein­sa­mes kla­res Ver­ständ­nis und Enga­ge­ment für die Situa­ti­on ent­wi­ckeln, damit die Über­ga­be erfolg­reich umge­setzt wer­den kann.
»Sofern es keinen geeigneten Nachfolger im Unternehmen oder der Familie gibt, ist die gezielte Suche nach einem externen Investor ratsam.«
Auf der ande­ren Sei­te soll­te es in der Fami­lie auch ein kla­res Ver­fah­ren für den Fall geben, bei dem die Kin­der nicht in das Unter­neh­men bzw. des­sen Lei­tung ein­tre­ten möch­ten. Nicht jeder Sohn oder jede Toch­ter eig­net sich für die Füh­rung eines Unter­neh­mens bzw. Kin­der möch­ten oft­mals auch ihre eige­nen beruf­li­chen Wege gehen. Dies gilt es, anzu­er­ken­nen und das Unter­neh­men in eine ande­re nach­hal­ti­ge Zukunft zu über­füh­ren. Hier­bei geht es häu­fig auch um vie­le Arbeits­plät­ze und dahin­ter­ste­hen­de Men­schen, die sich über vie­le Jah­re im Unter­neh­men enga­giert und zu des­sen Erfolg bei­getra­gen haben.
Sofern lei­ten­de Mit­ar­bei­ter im Unter­neh­men arbei­ten, die als mög­li­che Nach­fol­ger geeig­net erschei­nen und an einem Kauf inter­es­siert sind, bie­tet es sich an, auch mit die­sen Per­so­nen zu spre­chen. Dabei ist zu beach­ten, dass ein soge­nann­ter Manage­ment Buy Out eben­falls Zeit und Auf­wand in Anspruch nimmt. Für den mög­li­chen Käu­fer ist die­se Situa­ti­on ein­ma­lig und unge­wohnt. Er muss sich sehr schnell und fun­diert in The­men der Kauf­preis­er­mitt­lung, Kauf­fi­nan­zie­rung und ‑struk­tu­rie­rung sowie in recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen (z.B. Kauf­ver­trag) ein­ar­bei­ten. Der oder die Mit­ar­bei­ter sind häu­fig auf wei­te­re exter­ne Inves­to­ren zur Trans­ak­ti­ons­fi­nan­zie­rung ange­wie­sen und benö­ti­gen dabei in der Regel exter­ne Unter­stüt­zung. Sofern eine inter­ne Nach­fol­ge unrea­lis­tisch erscheint, emp­fiehlt es sich, das Unter­neh­men an einen geeig­ne­ten exter­nen Inves­tor zu verkaufen.
? Wie gestaltet sich eine Nachfolge, wenn es mehrere Gesellschafter gibt?
Im Umgang mit bzw. zwi­schen Gesell­schaf­tern emp­fiehlt es sich früh­zei­tig, in der Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­rung zu regeln, wie der Ver­kauf von Antei­len kon­kret ablau­fen soll. Dazu kön­nen z.B. mög­li­che Mit­ver­kaufs­pflich­ten für ande­re Gesell­schaf­ter zäh­len, wenn ein Inter­es­sent das Unter­neh­men voll­stän­dig zu einer ange­mes­se­nen Bewer­tung erwer­ben möch­te. Wei­ter­hin kön­nen auch Vor­ver­kaufs­rech­te ver­ein­bart wer­den, sodass Mit­ge­sell­schaf­ter die Mög­lich­keit haben, die zum Ver­kauf ste­hen­den Antei­le zu erwer­ben, bevor ein mög­li­cher Inves­tor zum Zuge kommt.
»Streitigkeiten im Kreis der Gesellschafter bei einem Anteilsverkauf können erhebliche negative Auswirkungen auf den operativen Betrieb des Unternehmens haben.«
Bei einem Ver­kauf von Antei­len durch einen Gesell­schaf­ter müs­sen die ande­ren Gesell­schaf­ter in den Trans­ak­ti­ons­pro­zess mit ein­ge­bun­den wer­den, da ein Inves­tor mit die­sen u.a. die künf­ti­ge Zusam­men­ar­beit regeln muss. Hier­bei kön­nen die Inter­es­sen der ande­ren Gesell­schaf­ter mit dem­je­ni­gen diver­gie­ren, der sei­ne Antei­le meist­bie­tend ver­äu­ßern möch­te. Dies kann unter Umstän­den zu Pro­ble­men füh­ren, wenn sich die Inter­es­sen und künf­ti­gen Plä­ne des poten­zi­el­len Inves­tors nicht mit denen der ver­blei­ben­den Gesell­schaf­ter decken. Gleich­wohl ist es immer sinn­voll, zu ein­ver­nehm­li­chen Lösun­gen idea­ler­wei­se schon vor Beginn aber auch wäh­rend der Trans­ak­ti­on zu fin­den, die allen Betei­lig­ten gerecht werden.
Ein mög­li­cher Streit im Gesell­schaf­ter­kreis wirkt sich nicht nur nega­tiv auf einen Ver­kauf, son­dern immer auch auf die wei­te­re Unter­neh­mens­ent­wick­lung aus. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn der Ver­kauf eines Anteils auf­grund von Unstim­mig­kei­ten zwi­schen den Gesell­schaf­tern zuvor geschei­tert ist und die­se in der bis­he­ri­gen Zusam­men­set­zung das Unter­neh­men wei­ter­füh­ren müssen.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
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