In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
05 — Wis­sens­wer­tes zum Ablauf des Verkaufsprozesses
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wie läuft der Ver­kaufs­pro­zess eines Ver­kaufs- (M&A-) Bera­ters kon­kret ab?
• War­um emp­fiehlt es sich, ein brei­tes Auk­ti­ons­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren und nicht ein­fach z.B. nur ein oder zwei Inves­to­ren anzusprechen?
• Was sind mög­li­che Her­aus­for­de­run­gen bei der Investorenansprache?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Wie läuft der Verkaufsprozess eines Verkaufs- (M&A-) Beraters konkret ab?
Ein Ver­kaufs­pro­zess setzt sich im Wesent­li­chen aus den Pha­sen Vor­be­rei­tung, Inves­to­ren­an­spra­che, Due Dili­gence (ver­tief­te Unter­neh­mens­prü­fung) und Kauf­ver­trags­ver­hand­lun­gen zusammen.

Zu den vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men zäh­len die Ent­wick­lung eines Ver­mark­tungs­kon­zep­tes sowie die Anfer­ti­gung einer ent­spre­chen­den Ver­mark­tungs­un­ter­la­ge. In die­sem Zuge muss ggf. auch ein inves­to­ren­ge­rech­ter Busi­ness­plan erstellt bzw. die vor­han­de­ne Pla­nung ein­ge­hend vali­diert wer­den, da die Kauf­preis­be­wer­tung haupt­säch­lich auf die­ser Basis erfolgt. Dar­über hin­aus erstellt der Bera­ter eine umfang­rei­che Lis­te mit geeig­ne­ten Käu­fern, aus der die im wei­te­ren Ver­lauf anzu­spre­chen­den Inves­to­ren aus­ge­wählt wer­den. Fer­ner wer­den rele­van­te Unter­la­gen für einen Daten­raum gesam­melt, auf die aus­ge­wähl­te Inves­to­ren im Rah­men der Due Dili­gence Zugriff erhalten.
»Der Verkaufsprozess eines M&A-Beraters setzt sich aus der Verkaufsvorbereitung mit der Anfertigung von Vermarktungsunterlagen, der Investorenansprache sowie einer vertieften Unternehmensprüfung durch Interessenten und abschließenden Kaufvertragsverhandlungen zusammen.«
In der nächs­ten Pha­se wer­den aus­ge­wähl­te Inves­to­ren mit den abge­stimm­ten Ver­mark­tungs­un­ter­la­gen ange­spro­chen und gebe­ten, ein unver­bind­li­ches Ange­bot auf Basis der dar­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen abzu­ge­ben. Anhand der ein­ge­gan­ge­nen Ange­bo­te wird ent­schie­den, wel­che Inves­to­ren in die Due Dili­gence gelan­gen. Die­se Inter­es­sen­ten haben dann die Mög­lich­keit, in ver­tief­te Gesprä­che mit dem bestehen­den Manage­ment ein­zu­tre­ten. Dar­über hin­aus erhal­ten sie Zugang zu einem vir­tu­el­len Daten­raum, der alle rele­van­ten detail­lier­ten Infor­ma­tio­nen zum Unter­neh­men ent­hält, und kön­nen wei­ter­füh­ren­de Fra­gen zu den Unter­la­gen stellen.

Auf die­ser Basis wer­den die Inter­es­sen­ten gebe­ten, ein nun­mehr ver­bind­li­ches Ange­bot abzu­ge­ben. In einer abschlie­ßen­den Pha­se wer­den dann Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen mit einem oder meh­re­ren Inves­to­ren geführt. Dazu wird ein ent­spre­chen­der Kauf­ver­trags­ent­wurf mit Anla­gen ver­han­delt und aus­ge­ar­bei­tet, der schließ­lich die Basis für den Ver­trags­ab­schluss bil­det und von bei­den Sei­ten unter­zeich­net wird. Nach Umset­zung von bei­der­sei­tig ver­ein­bar­ten, zu voll­zie­hen­den Maß­nah­men (z.B. Kar­tell­amts­prü­fung) fließt dann abschlie­ßend der Kauf­preis und das Unter­neh­men geht auf den Käu­fer über.
? Warum empfiehlt es sich, ein breites Auktionsverfahren durchzuführen und nicht einfach z.B. nur ein oder zwei Investoren anzusprechen?
Eine brei­te­re Inves­to­ren­an­spra­che durch einen M&A‑Berater erzeugt für inter­es­sier­te Käu­fer eine Wett­be­werbs­si­tua­ti­on und gewähr­leis­tet ein ent­spre­chen­des Momen­tum, um in einem über­schau­ba­ren Zeit­raum zu einem erfolg­rei­chen Ver­kaufs­ab­schluss zu gelan­gen. Die Man­da­tie­rung eines M&A‑Beraters signa­li­siert den Inves­to­ren, dass die Ver­käu­fe­rin bzw. der Ver­käu­fer einen Ver­kauf defi­ni­tiv beab­sich­tigt und dazu einen pro­fes­sio­nel­len Pro­zess durch­führt. Dadurch erhöht sich die Wahr­schein­lich­keit, dass inter­es­sier­te Inves­to­ren sich bei die­sem Pro­zess enga­gie­ren. Fer­ner wird inter­es­sier­ten Käu­fern signa­li­siert, dass sie sich in einem Bie­ter­wett­be­werb befin­den und folg­lich ein markt­ge­rech­tes Ange­bot abge­ben und sich in ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren unter Wah­rung von mög­li­chen Fris­ten ein­glie­dern müs­sen, um ihre Chan­ce auf eine erfolg­rei­che Über­nah­me wah­ren zu können.
»Eine breitere Ansprache von Investoren erzeugt eine Wettbewerbssituation unter diesen und gewährleistet ein entsprechendes Momentum, um zeitnah zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss zu gelangen.«
Bei einer unstruk­tu­rier­ten Anspra­che von ledig­lich einem oder zwei Käu­fern ent­fal­len Bie­ter­wett­be­werb und Momen­tum. Sofern der Pro­zess nicht über einen Bera­ter gesteu­ert wird, ent­steht bei poten­zi­el­len Inter­es­sen­ten zum Teil der Ein­druck, dass nur eine Par­tei mit dem Ver­käu­fer über einen Erwerb spricht. Dadurch ent­steht mög­li­cher­wei­se kein Druck für eine defi­ni­ti­ve Ent­schei­dung, ob der Inves­tor die Trans­ak­ti­on ernst­haft und nach­drück­lich wei­ter­ver­fol­gen möch­te oder auch nicht. Dar­über hin­aus zah­len Inves­to­ren in die­sen Situa­tio­nen erfah­rungs­ge­mäß auch nicht die attrak­tivs­ten Kauf­prei­se. Letzt­lich ver­län­gert sich in der Regel zwangs­läu­fig der Trans­ak­ti­ons­pro­zess. Teil­wei­se kommt es auch zu einem Gesprächs­ab­bruch, wenn Inves­to­ren kei­ner­lei Ver­bind­lich­keit mehr wahren.
? Was sind mögliche Herausforderungen bei der Investorenansprache?
Eine wich­ti­ge Her­aus­for­de­rung bei der Inves­to­ren­an­spra­che besteht zunächst immer dar­in, ein brei­tes Käu­fer­in­ter­es­se zu errei­chen. Dies hängt zum einen von der Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens ab. Pro­fi­ta­ble Unter­neh­men mit guten Wachs­tums­chan­cen in attrak­ti­ven Märk­ten las­sen sich natur­ge­mäß ein­fa­cher ver­kau­fen. Eine wich­ti­ge Rol­le spie­len aber auch die Ver­kaufs­un­ter­la­gen und ein strin­gen­ter Pro­zess. Umfang­rei­che und gut auf­be­rei­te­te Ver­kaufs­pro­spek­te mit kom­men­tier­ten Ist- und Plan­zah­len stel­len das Unter­neh­men in einem posi­ti­ven und seriö­sen Licht dar. Inves­to­ren erhal­ten dadurch sehr schnell einen umfas­sen­den Ein­blick in das Unter­neh­men und kön­nen auf die­ser Basis bereits ein belast­ba­res ers­tes Ange­bot abge­ben. Ein klar struk­tu­rier­ter Pro­zess, der den Inves­to­ren zudem vor­ab schrift­lich in einem Pro­zess­brief kom­mu­ni­ziert wird, erhöht das Ver­trau­en bei Inves­to­ren. Sie erhal­ten eine Vor­ga­be, wel­che Schrit­te sie gehen müs­sen und wie sie ein mög­li­ches Ange­bot abge­ben soll­ten. Inves­to­ren müs­sen dadurch nicht vor­ab Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen auf­wen­dig abfra­gen und zusam­men­fas­sen, son­dern spa­ren sich viel Zeit und las­sen sich daher auch eher auf einen struk­tu­rier­ten Pro­zess ein.
»Eine gut aufbereitete Dokumentation und ein stringenter kommunizierter Prozess erhöhen die Attraktivität eines Unternehmens. Die Wertvorstellungen von Investoren liegen manchmal weit auseinander. Dennoch erhalten Verkäuferinnen und Verkäufer einen guten Überblick über den Wert ihres Unternehmens.«
Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer soll­ten fer­ner auch gelas­sen mit mög­li­chen Absa­gen und Kauf­preis­an­ge­bo­ten umge­hen. Bei einer umfang­rei­chen Markt­an­spra­che ist es üblich, dass ein Unter­neh­men nicht bei allen Inves­to­ren Inter­es­se weckt. Dar­über hin­aus gehen die Ansich­ten im Hin­blick auf den Wert eines Unter­neh­mens bei Inves­to­ren zum Teil deut­lich aus­ein­an­der, was sich in sehr unter­schied­li­chen Kauf­preis­an­ge­bo­ten wider­spie­gelt. Gleich­wohl zeigt sich anhand eines Feed­backs einer brei­ten Markt­an­spra­che immer auch, was der soge­nann­te ​„Käu­fer­markt“ bereit ist, zu zah­len. Auch wenn das Ergeb­nis nicht immer posi­tiv aus­fal­len mag, so ist es den­noch letzt­lich immer reprä­sen­ta­tiv und die Ver­käu­fe­rin oder der Ver­käu­fer erhält ein ehr­li­ches belast­ba­res Feedback.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
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Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
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