In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
07 — Investorengruppen
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wel­che Arten von Inves­to­ren gibt es?
• Wie unter­schei­den sich Finanz­in­ves­to­ren und Fami­ly Offices von stra­te­gi­schen Käu­fern bei einer Trans­ak­ti­on? Wel­che Vor- und Nach­tei­le bie­ten Sie?
• Sind die typi­schen Vor­be­hal­te (ehe­ma­li­ge ​„Heu­schre­cken­de­bat­te“) gegen­über Finanz­in­ves­to­ren berechtigt?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Welche Arten von Investoren gibt es?
Die Käu­fer für Unter­neh­men las­sen sich in die bei­den Grup­pen stra­te­gi­sche Inves­to­ren und Finanz­in­ves­to­ren unterteilen:

Bei den stra­te­gi­schen Inves­to­ren han­delt es sich um Unter­neh­men, die in der Regel aus der glei­chen oder einer angren­zen­den Bran­che des Ziel­un­ter­neh­mens stam­men. Das Ziel einer Über­nah­me kann dabei unter ande­rem der Aus­bau des eige­nen Kun­den­stam­mes und Ver­triebs­netz­wer­kes sein. Unter­neh­men sind aber auch an der Über­nah­me von Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten und Know-how inter­es­siert und nut­zen dabei unter Umstän­den auch Syn­er­gie­ef­fek­te bei der Zusam­men­le­gung von Ein­hei­ten. Finanz­in­ves­to­ren sind hin­ge­gen im Wesent­li­chen an der Wert­stei­ge­rung des zu über­neh­men­den Unter­neh­mens inter­es­siert. Auch sie ver­fü­gen häu­fig über Bran­chen­er­fah­rung im jewei­li­gen Seg­ment und haben zum Teil auch bereits ent­spre­chen­de Port­fo­li­oun­ter­neh­men im Bestand, die sie auch als Platt­form für Zukäu­fe nut­zen. Ihre Kom­pe­tenz liegt vor allem in der erfolg­rei­chen Durch­füh­rung von Kauf­trans­ak­tio­nen und der anschlie­ßen­den mög­li­chen Durch­füh­rung von Wert­stei­ge­rungs­maß­nah­men. Je nach Situa­ti­on agie­ren sie aber auch als pas­si­ver Inves­tor, sofern sich das hin­zu­ge­kauf­te Unter­neh­men lang­fris­tig posi­tiv weiterentwickelt.
»Die potenziellen Interessenten für ein Unternehmen setzen sich aus strategischen Investoren einerseits und Finanzinvestoren und Family Offices andererseits zusammen. Strategische Investoren erhoffen sich von einer Übernahme operative Vorteile für das eigene Unternehmen. Finanzinvestoren und Family Office setzen hingegen auf Wertsteigerungen ihres eingesetzten Kapitals.«
Zu den Finanz­in­ves­to­ren zäh­len auch Fami­ly Offices, die das Geld von ver­mö­gen­den Pri­vat­per­so­nen ver­wal­ten und in unter­schied­li­chen Anla­ge­klas­sen anle­gen. Auch sie sind an mit­tel­fris­ti­gen Wert­stei­ge­run­gen des zu über­neh­men­den Unter­neh­mens inter­es­siert. Aller­dings ver­fü­gen sie jedoch über einen län­ge­ren Anla­ge­ho­ri­zont und haben kei­nen Ver­kaufs­druck. Daher hal­ten sie die Unter­neh­men zum Teil sogar über vie­le Jah­re und stre­ben kei­nen Ver­kauf des Unter­neh­mens nach einer defi­nier­ten Peri­ode wie bei gewöhn­li­chen Pri­va­te Equi­ty Gesell­schaf­ten an.
? Wie unterscheiden sich Finanzinvestoren und Family Offices von strategischen Käufern bei einer Transaktion? Welche Vor- und Nachteile bieten Sie?
Aus der zuvor dar­ge­stell­ten Ziel­set­zung der bei­den Inves­to­ren­grup­pen las­sen sich unter­schied­li­che Vor­ge­hens­wei­sen und Maß­nah­men wäh­rend und nach der Über­nah­me eines Unter­neh­mens ableiten.
Stra­te­gen kön­nen bei der umfas­sen­den Prü­fung eines Unter­neh­mens auf ihrer Bran­chen­er­fah­rung auf­bau­en und set­zen dazu vor­wie­gend eige­ne Mit­ar­bei­ter ein, mit denen die vom Ver­käu­fer zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen geprüft und ana­ly­siert wer­den. Teil­wei­se wird das eige­ne Trans­ak­ti­ons­team um wei­te­re exter­ne Bera­ter ergänzt. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Anwäl­te, die für die Erstel­lung und Aus­ver­hand­lung der Kauf­ver­trags­do­ku­men­ta­ti­on zustän­dig sind. Die Über­nah­me muss vom Vor­stand oder der Geschäfts­füh­rung geneh­migt wer­den. Finanz­in­ves­to­ren hin­ge­gen man­da­tie­ren aus­schließ­lich exter­ne Bera­ter für die Prü­fung, da ihnen eige­ne Kapa­zi­tä­ten feh­len und sie daher die­se sowie auch not­wen­di­ges tie­fer­grei­fen­des Bran­chen-Know-how ein­kau­fen müs­sen. Je nach Trans­ak­ti­on stel­len sie dabei sehr unter­schied­li­che Prü­fungs­teams zusam­men. Die Über­nah­me des Unter­neh­mens muss durch ein inter­nes Invest­ment Komi­tee frei­ge­ge­ben wer­den, das auch lau­fend über den Fort­schritt der Trans­ak­ti­on infor­miert wird. Dies hat den Vor­teil, dass Finanz­in­ves­to­ren deut­lich schnel­ler Ent­schei­dun­gen als stra­te­gi­sche Inves­to­ren her­bei­füh­ren können.
»Strategische Investoren führen Unternehmensprüfungen von Unternehmen häufig weitestgehend mit eigenen Teams durch, während Finanzinvestoren immer externe Berater hinzuziehen. In der Regel übernehmen sie auch ein Unternehmen vollständig. Finanzinvestoren sind hingegen oftmals an einer Rückbeteiligung des Alt-Gesellschafters sowie des aktiven Managements interessiert.«
Auch nach einer Über­nah­me ver­fah­ren bei­de Inves­to­ren­grup­pen zum Teil sehr unter­schied­lich. Stra­te­gi­sche Inves­to­ren inte­grie­ren das Ziel­un­ter­neh­men je nach Bedarf mehr oder weni­ger umfang­reich in die kon­zern­ei­ge­ne Struk­tur. Zum Teil geht das Unter­neh­men dabei voll­um­fäng­lich im über­neh­men­den Unter­neh­men auf. Daher über­neh­men stra­te­gi­sche Inves­to­ren in der Regel sämt­li­che Antei­le eines Unter­neh­mens und unter­schei­den sich hier­bei von Finanz­in­ves­to­ren. Die­se sind an einer mög­li­chen Rück­be­tei­li­gung des Ver­käu­fers und in jedem Fall aber auch des akti­ven Manage­ments inter­es­siert, damit die­se die wei­te­re Ent­wick­lung aktiv mit­be­glei­ten. Der Vor­teil für den Ver­käu­fer und das Manage­ment besteht dabei dar­in, dass sie von wei­te­ren künf­ti­gen Wert­stei­ge­rung pro­fi­tie­ren. Daher kann es bei einer stark posi­ti­ven Unter­neh­mens­ent­wick­lung unter Umstän­den attrak­ti­ver sein, das Ange­bot eines Finanz­in­ves­to­ren zu akzep­tie­ren und vom Ver­kauf der rest­li­chen Antei­le nach einer bestimm­ten Peri­ode dann noch­mals deut­lich zu profitieren.
? Sind die typischen Vorbehalte (ehemalige „Heuschreckendebatte“) gegenüber Finanzinvestoren berechtigt?
Vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­men haben immer noch Vor­be­hal­te gegen­über Finanz­in­ves­to­ren, die aus der Zeit der poli­ti­schen Heu­schre­cken­de­bat­te von vor meh­re­ren Jah­ren stam­men. Die­se Vor­be­hal­te sind ver­ständ­lich aber in der Regel unbegründet.
»Vorbehalte gegenüber Finanzinvestoren sind in der Regel unbegründet. Um ihr Ziel der langfristigen Wertsteigerung zu erreichen, sind sie daran interessiert, das übernommene Unternehmen erfolgreich zusammen mit dem bestehenden Mitarbeiterstamm weiterzuentwickeln und setzen dazu auch zum Teil auf einen Aufbau von zusätzlichem Personal.«
Finanz­in­ves­to­ren sind an einer Ren­di­te ihres ein­ge­setz­ten Kapi­tals und damit ver­bun­den an einer mit­tel­fris­ti­gen Wert­stei­ge­rung des über­nom­me­nen Unter­neh­mens inter­es­siert. Die­se Wert­stei­ge­rung kann aber nur erreicht wer­den, wenn das Unter­neh­men sich wei­ter posi­tiv ent­wi­ckelt und wächst. Dies wie­der­um hängt von der stra­te­gi­schen Aus­rich­tung und von moti­vier­ten und qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern ab. Vor die­sem Hin­ter­grund beglei­ten Finanz­in­ves­to­ren die ope­ra­ti­ve Wei­ter­ent­wick­lung, die unter ande­rem auch den Auf­bau von wei­te­ren Arbeits­plät­zen vor­se­hen kann, zum Teil sehr aktiv mit. Da sie kei­ne Syn­er­gien wie Stra­te­gen durch Zusam­men­füh­rung mit einer bestehen­den Struk­tur heben kön­nen, sind sie auch nicht an einem Abbau von Arbeits­plät­zen inter­es­siert. Ziel des Finanz­in­ves­tors ist es daher immer, das Lebens­werk der Ver­käu­fe­rin oder des Ver­käu­fers zu erhal­ten und aus­zu­bau­en. Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer haben zudem die Mög­lich­keit, die wei­te­re Ent­wick­lung durch eine Rück­be­tei­li­gung oder Ver­ein­ba­run­gen im Kau­ver­trag posi­tiv mit­zu­ge­stal­ten. Finanz­in­ves­to­ren gehen dabei auch bewusst auf die Wün­sche und For­de­run­gen der Unter­neh­me­rin oder des Unter­neh­mers ein, da die­se das Unter­neh­men aus ihrer Erfah­rung genau ken­nen und daher gut ein­schät­zen kön­nen, was es braucht, um die­ses lang­fris­tig erfolg­reich weiterzuführen.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
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(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
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Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
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