In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
08 — Aus­wahl von und Umgang mit geeig­ne­ten Investoren
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce auch im Jahr 2023 wie­der in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unternehmer­innen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wie und nach wel­chen Kri­te­ri­en wer­den Inves­to­ren ausgesucht?
• Wie geht man mit direk­ten Wett­be­wer­bern im Pro­zess um, sofern man ent­schei­det, die­se anzusprechen?
• Sind Inves­to­ren neben einem Kom­plett­ver­kauf oder einer Mehr­heits­be­tei­li­gung auch an einer Min­der­heits­be­tei­li­gung interessiert?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Wie und nach welchen Kriterien werden Investoren ausgesucht?
Bei der Suche nach einem idea­len Käu­fer ist es wich­tig, sich auf Inves­to­ren zu fokus­sie­ren, zu denen das zu ver­kau­fen­de Unter­neh­men von der Aus­rich­tung und Posi­tio­nie­rung her passt und die dar­über hin­aus auch in der Lage sind, den poten­zi­el­len Kauf­preis zu stemmen.

So kom­men bei mög­li­chen stra­te­gi­schen Inves­to­ren vor allem Unter­neh­men aus der glei­chen Bran­che in Fra­ge. Dabei han­delt es sich bei­spiel­wei­se um direk­te Wett­be­wer­ber oder um Käu­fer, die ihr bestehen­des Geschäft wei­ter aus­bau­en möch­ten. Dies kann z.B. durch die Erwei­te­rung des eige­nen Pro­dukt- und Dienst­leis­tungs­port­fo­li­os, durch den Aus­bau des Kun­den­netz­wer­kes oder durch die Ergän­zung von Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten erfol­gen. Dar­über hin­aus stellt sich auch immer die Fra­ge, inwie­fern sich Syn­er­gie­ef­fek­te bei der Zusam­men­le­gung von zwei Ein­hei­ten erzie­len las­sen. Dazu zäh­len z.B. die Stär­kung des Ein­kaufs durch die Beschaf­fung von grö­ße­ren Men­gen oder aber auch die Ein­spa­rung von Kos­ten in nach­ge­la­ger­ten Berei­chen durch Zusam­men­le­gung von Abtei­lun­gen (z.B. Finan­zen & Con­trol­ling). Auch Finanz­in­ves­to­ren haben häu­fig einen defi­nier­ten Fokus auf bestimm­te Bran­chen, auf den es bei der Aus­wahl zu ach­ten gilt. In den fest­ge­leg­ten Bran­chen ver­fü­gen sie über ent­spre­chen­des Know-how und Erfah­run­gen und kön­nen dadurch in Ver­kaufs­pro­zes­sen auf Augen­hö­he mit dem Ver­käu­fer kom­mu­ni­zie­ren und wett­be­werbs­fä­hi­ge Kauf­preis­an­ge­bo­te abgeben.
»Verkäufer sollten bei Suche nach geeigneten Investoren darauf achten, dass Ihr Unternehmen inhaltlich (z.B. im Hinblick auf die Branche) zum Käufer passt und dieser den Kaufpreis bei Interesse auch tatsächlich stemmen kann.«
Im Hin­blick auf die Finanz­kraft zur Zah­lung von Kauf­prei­sen defi­nie­ren Finanz­in­ves­to­ren dar­über hin­aus, in wel­chen Grö­ßen­ord­nun­gen sie inves­tie­ren und zie­hen dazu z.B. das ope­ra­ti­ve Ergeb­nis oder den Umsatz als ers­te Ziel­grö­ße in Betracht. Stra­te­gi­sche Inves­to­ren wer­den u.a. anhand von ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schlüs­sen dahin­ge­hend ana­ly­siert, ob sie auf Basis ihres ope­ra­ti­ven Ergeb­nis­ses sowie der bestehen­den Kapi­tal­aus­stat­tung in der Lage sind, den Kauf­preis zu finanzieren.
? Wie geht man mit direkten Wettbewerbern im Prozess um, sofern man entscheidet, diese anzusprechen?
In eini­gen Fäl­len ste­hen anzu­spre­chen­de Unter­neh­men (u.a. auch Port­fo­li­o­ge­sell­schaf­ten von Finanz­in­ves­to­ren) im direk­ten Wett­be­werb mit der zum Ver­kauf ste­hen­den Gesell­schaft. Hier gilt es sei­tens des Ver­käu­fers abzu­wä­gen, inwie­fern eine Anspra­che von die­sen poten­zi­el­len Käu­fern sinn­voll oder auch nicht ist, da die­se ansons­ten unter Umstän­den detail­lier­te, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen über ihren direk­ten Wett­be­wer­ber erhalten.
»Im Zuge eines Unternehmensverkaufs ist abzuwägen, ob direkte Wettbewerber auch angesprochen werden sollen. Diesen kann man sensible Daten auch erst im späteren Prozessverlauf zur Verfügung stellen, wenn sie glaubhaftes Interesse an dem zum Verkauf stehenden Unternehmen gezeigt haben.«
Sofern man sich ent­schei­det, direk­te Wett­be­wer­ber zu Beginn mit in den Pro­zess ein­zu­bin­den, ist es mög­lich, sen­si­ble Infor­ma­tio­nen die­sen zunächst vor­zu­ent­hal­ten und nur Finanz­in­ves­to­ren und nicht kri­ti­schen sons­ti­gen Unter­neh­men gegen­über offen zu legen. Letzt­lich erhal­ten Inves­to­ren ohne­hin erst spä­ter umfang­rei­che­re Infor­ma­tio­nen im Rah­men einer Due Dili­gence und müs­sen vor­her glaub­haf­tes Inter­es­se u.a. durch ein fun­dier­tes und attrak­ti­ves unver­bind­li­ches Ange­bot zei­gen. Pro­fes­sio­nel­le stra­te­gi­sche Inves­to­ren wer­den immer auch akzep­tie­ren, dass sen­si­ble Daten für sie erst spä­ter offen­ge­legt wer­den. Dabei las­sen sich auch vir­tu­el­le Daten­räu­me im Rah­men der Due Dili­gence, in denen alle Infor­ma­tio­nen umfang­reich Inves­to­ren zu Ver­fü­gung gestellt wer­den, so kon­fi­gu­rie­ren, dass sich Art und Umfang der ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen je nach Bie­ter unterscheiden.
? Sind Investoren neben einem Komplettverkauf oder einer Mehrheitsbeteiligung auch an einer Minderheitsbeteiligung interessiert?
Ins­be­son­de­re stra­te­gi­sche Inves­to­ren sind in der Regel dar­an inter­es­siert, Unter­neh­men kurz- oder mit­tel­fris­tig voll­stän­dig oder mehr­heit­lich zu über­neh­men. Um z.B. das ein­ge­kauf­te Know-how unein­ge­schränkt nut­zen oder Syn­er­gie­ef­fek­te rea­li­sie­ren zu kön­nen, ist es oft­mals not­wen­dig, den mög­li­chen Zukauf in die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on zu inte­grie­ren. Daher ist in die­sen Fäl­len eine voll­stän­di­ge Über­nah­me eine not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung. Manch­mal kann dies auch über einen mit­tel­fris­ti­gen Zeit­raum in Stu­fen erfol­gen. Aus Sicht des Ver­käu­fers ist bei einer mehr­heit­li­chen Über­nah­me fest­zu­le­gen, wie mit dem Rest­an­teil im wei­te­ren Zeit­ab­lauf ver­fah­ren wer­den soll. Sofern der Ver­käu­fer nach einem bestimm­ten Zeit­raum auch die­sen Anteil ver­kau­fen möch­te, bleibt häu­fig als ein­zi­ger Käu­fer nur noch der neue Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter übrig. Daher ist die­se Fra­ge zum Ver­kaufs­zeit­punkt des ers­ten Anteils recht­zei­tig mit dem Käu­fer zu klären.
»Strategische Investoren streben vornehmlich Mehrheits- oder Komplettübernahmen an, wohingegen Finanzinvestoren zum Teil auch an Minderheiten interessiert sind. Verkäufer sollten mit dem Käufer im Rahmen der Transaktion festlegen, wie der Verkauf eines möglichen Restanteils erfolgen soll.«
Auch Finanz­in­ves­to­ren stre­ben über­wie­gend Mehr­heits- oder Kom­plett­über­nah­men an. Teil­wei­se sind sie aber auch nur an einer Min­der­heit inter­es­siert, da sie letzt­lich Wert­stei­ge­run­gen ihres Anteils anstre­ben und dem bis­he­ri­gen Allein­ge­sell­schaf­ter die allei­ni­ge Geschäfts­füh­rung wei­ter über­las­sen. In die­sem Fal­le sichern sie sich aber häu­fig zusätz­lich wei­te­re Mit­spra­che­rech­te über eine zu schlie­ßen­de Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­rung zu. Auch bei einem Ver­kauf von Antei­len an einen Finanz­in­ves­tor ist daher eben­falls fest­zu­le­gen, wie der Ver­kauf von rest­li­chen Antei­len des Ver­käu­fers im wei­te­ren Ver­lauf erfol­gen kann. Oft­mals ver­kau­fen bei­de Par­tei­en ihre Antei­le mit­tel­fris­tig an einen ande­ren Inves­tor wei­ter. Der Alt­ge­sell­schaf­ter hat aber auch alter­na­tiv die Mög­lich­keit, die Antei­le vom Finanz­in­ves­tor wie­der zurückzukaufen.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
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Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
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