In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
09 — Opti­ma­le Vermarktungsunterlagen
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unternehmer­innen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Mit wel­chen Unter­la­gen wer­den Inves­to­ren angesprochen?
• Aus wel­chen Bestand­tei­len ist ein Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum aufgebaut?
• Wel­che Finanz­da­ten benö­ti­gen Inves­to­ren? Wie soll­te man einen mög­li­chen Busi­ness­plan dar­stel­len bzw. aufbauen?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Mit welchen Unterlagen werden Investoren angesprochen?
Um ein Unter­neh­men opti­mal ver­mark­ten zu kön­nen, erstellt ein M&A‑Berater ein soge­nann­tes Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum, das alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen und Finanz­da­ten ent­hält. Ziel ist es dabei, poten­zi­el­len Inves­to­ren einen Über­blick über die zum Ver­kauf ste­hen­de Gesell­schaft und deren künf­ti­ge Ent­wick­lung zu geben. Inves­to­ren erhal­ten dadurch detail­lier­te Infor­ma­tio­nen und geben bei Inter­es­se auf die­ser Basis ein ers­tes unver­bind­li­ches Ange­bot ab. Das Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum ist ein wesent­li­ches Ele­ment des Ver­kaufs­pro­zes­ses. Daher soll­ten Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer mit dem M&A‑Berater ein gewis­ses Maß an Zeit inves­tie­ren, um einen detail­lier­ten und belast­ba­ren Über­blick über das zum Ver­kauf ste­hen­de Unter­neh­men zu geben.
»Verkaufsunterlagen stellen ein wesentliches Element im Verkaufsprozess dar. Sie geben einen detaillierten Überblick über das zum Verkauf stehende Unternehmen und bilden die Grundlage für ein erstes (unverbindliches) Angebot der Investoren.«
Aus dem abge­stimm­ten Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum wird ein anony­mes Kurz­pro­fil erstellt, mit dem Inves­to­ren zunächst ange­spro­chen wer­den und sich einen ers­ten Ein­druck über das Unter­neh­men bil­den kön­nen. Bei Inter­es­se unter­zeich­nen sie eine Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung (NDA – Non Dis­clo­sure Agree­ment), die der M&A‑Berater eben­falls mit dem Kurz­pro­fil ver­schickt. Dar­in ver­pflich­ten sich Inves­to­ren, alle erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich zu behandeln.

Nach Unter­zeich­nung der Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung erhal­ten sie dann das Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum sowie einen soge­nann­ten Pro­zess­brief. Die­ser ent­hält zum einen Infor­ma­tio­nen zum Ablauf des Trans­ak­ti­ons­pro­zes­ses sowie zum ande­ren Vor­ga­ben für die Abga­be eines unver­bind­li­chen Ange­bo­tes. Auf Basis der bei­den Doku­men­te wer­den Inves­to­ren auf­ge­for­dert, bis zu einem fest­ge­leg­ten Ter­min ein ers­tes Ange­bot für das zum Ver­kauf ste­hen­de Unter­neh­men abzugeben.
? Aus welchen Bestandteilen ist ein Informationsmemorandum aufgebaut?
Ziel des Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dums ist es, dem Inves­tor einen mög­lichst umfas­sen­den und detail­lier­ten Über­blick über das Unter­neh­men zu geben. Daher beinhal­ten die Ver­kaufs­un­ter­la­gen in der Regel Infor­ma­tio­nen zu den Berei­chen Pro­duk­te & Dienst­leis­tun­gen, Ver­trieb & Mar­ke­ting sowie Kun­den­über­blick, Markt & Wett­be­werb, Logis­tik & Ein­kauf, Pro­duk­ti­on, Orga­ni­sa­ti­on & Per­so­nal sowie Ist- und Plan-Finanz­zah­len. In die­sem Zusam­men­hang soll­ten die Stär­ken des Geschäfts­mo­dells und sei­ne Belast­bar­keit auch für die Zukunft her­aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Was ist die Beson­der­heit des Unter­neh­mens und war­um kann es erfolg­reich im Wett­be­werb bestehen?
»Das Informationsmemorandum enthält umfangreiche Informationen zum Produkt- und Dienstleistungsangebot, der Unternehmensorganisation sowie zu den Ist- und Plan-Finanzzahlen eines Unternehmens. Ziel ist es dabei, die Stärken des Geschäftsmodells überzeugend darzustellen.«
Die spe­zi­fi­schen Stär­ken kön­nen dabei natür­lich zum einen aus dem attrak­ti­ven Pro­dukt- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bot des Unter­neh­mens resul­tie­ren. Zum ande­ren kann sich aber auch die hohe Wett­be­werbs­fä­hig­keit unter Umstän­den aus der guten orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­stel­lung der Unter­neh­men erge­ben. Ein erfah­re­ner M&A‑Berater wird die­se posi­ti­ven Aspek­te im Rah­men der Anfer­ti­gung der Ver­kaufs­un­ter­la­gen her­aus­ar­bei­ten, um sie auch spä­ter als mög­li­che Ver­kaufs­ar­gu­men­te zu nut­zen. Dabei ist es auch legi­tim, das Unter­neh­men in einem mög­lichst posi­ti­ven Licht dar­zu­stel­len. Fer­ner ist zu dis­ku­tie­ren, wie man mit offen­sicht­li­chen Schwä­chen des Unter­neh­mens im Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum ver­fährt. Auf der ande­ren Sei­te han­delt es sich bei vie­len Inves­to­ren um erfah­re­ne Markt­teil­neh­mer, die im Lesen von Ver­kaufs­un­ter­la­gen umfang­rei­che Erfah­rung mit­brin­gen und daher die Infor­ma­tio­nen genau­es­tens ana­ly­sie­ren und gewich­ten werden.
? Welche Finanzdaten benötigen Investoren? Wie sollte man einen möglichen Businessplan darstellen bzw. aufbauen?
Der Bereich Finan­zen ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dums, da Kauf­preis-ange­bo­te haupt­säch­lich auf den Finanz­zah­len abstel­len. Daher soll­ten die­se umfas­send und detail­liert dar­ge­stellt wer­den und mit Blick auf die Pla­nung ein rea­lis­ti­sches und belast­ba­res Sze­na­rio vermitteln. 

Im Hin­blick auf die His­to­rie wer­den in Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­den die letz­ten drei Ist-Jah­re dar­ge­stellt. Dies beinhal­tet Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen, Bilan­zen sowie, wenn mög­lich, Cash-Flow-Rech­nun­gen. Bei der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung kann es u.U. sinn­voll sein, ein­zel­ne Posi­tio­nen wie zum Bei­spiel Umsatz etwas wei­ter auf­zu­glie­dern, um die Trans­pa­renz zu erhö­hen. Dies gilt ggf. auch für ein­zel­ne Bilanz­po­si­tio­nen. Die Zah­len und ihre his­to­ri­sche Ent­wick­lung wer­den dann im Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum kom­men­tiert. Hier­bei soll­te auch auf beson­de­re und offen­sicht­li­che Auf­fäl­lig­kei­ten wie z.B. Umsatz­rück­gän­ge ein­ge­gan­gen wer­den, da dies natur­ge­mäß Fra­gen aufwirft.
»Die Ist- und Plan-Finanzzahlen sollten ein umfangreiches und transparentes Bild von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens wiedergeben. Insbesondere die Planung sollte dabei belastbar sein, sodass sie später auch tatsächlich realisiert wird. Negative Abweichungen schon während des Prozesses belasten das Vertrauen der Investoren.«
Neben den Ist-Zah­len ent­hält der Finanz­teil auch den Fore­cast für das lau­fen­de Jahr sowie die Plan­zah­len für bis zu drei Plan­jah­re. Sofern das Unter­neh­men über eine eige­ne Pla­nung ver­fügt, soll­te die­se vom M&A‑Berater ein­ge­hend vali­diert und, wenn not­wen­dig, ggf. ergänzt wer­den. Idea­ler­wei­se wird dabei im Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­dum eine inte­grier­te Pla­nung aus Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, Bilanz und Cash-Flow auf Basis eines Pla­nungs­mo­dells dar­ge­stellt, bei dem alle genann­ten drei Tei­le mit­ein­an­der kon­sis­tent ver­knüpft sind. Wenn kei­ne Pla­nung vor­liegt, muss die­se zunächst erstellt wer­den. In jedem Fall gilt, dass die Pla­nung mit ihren Annah­men rea­lis­tisch und belast­bar sein soll­te. Da Inves­to­ren die Zukunfts­aus­sich­ten des Unter­neh­mens bewer­ten und die­se in ihre Kauf­preis­an­ge­bo­te ein­flie­ßen las­sen, müs­sen sie davon aus­ge­hen, dass die­se Zah­len auch spä­ter rea­li­siert wer­den kön­nen. Inso­fern ist es wich­tig, dass Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer rea­lis­ti­sche und erreich­ba­re Ent­wick­lun­gen zei­gen. Zu opti­mis­ti­sche Pla­nun­gen, die schon wäh­rend des Pro­zes­ses nicht ein­ge­hal­ten wer­den, belas­ten das Ver­trau­en von Investoren.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
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