In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
06 — Umgang mit mög­li­chen bereits inter­es­sier­ten Investoren
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wer­den Inves­to­ren durch ein pro­fes­sio­nel­les Auk­ti­ons­ver­fah­ren wegen einer mög­li­cher­wei­se nied­ri­ge­ren Erfolgs­wahr­schein­lich­keit eher abge­schreckt oder neh­men die­se das Ver­fah­ren viel­mehr posi­tiv auf?
• Ich ste­he bereits mit eini­gen Inves­to­ren im unver­bind­li­chen Aus­tausch. Wie gehe ich damit um? Wie kann man die­se in das Ver­fah­ren idea­ler­wei­se mit einbinden?
• Wie gehe ich mit mög­li­chen Gerüch­ten im Markt bezüg­lich eines Ver­kaufs mei­nes Unter­neh­mens um?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Werden Investoren durch ein professionelles Auktionsverfahren wegen einer möglicherweise niedrigeren Erfolgswahrscheinlichkeit eher abgeschreckt oder nehmen diese das Verfahren vielmehr positiv auf?
Ein pro­fes­sio­nel­les Auk­ti­ons­ver­fah­ren sen­det haupt­säch­lich zwei Signa­le an poten­zi­el­le Inves­to­ren: Zum einen brin­gen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer damit glaub­haft zum Aus­druck, dass Sie an einem Unter­neh­mens­ver­kauf inter­es­siert sind und dabei auch Zeit und Geld in den Ver­kaufs­pro­zess inves­tie­ren. Zum ande­ren rea­li­sie­ren Inves­to­ren dadurch, dass sie in einem Bie­ter­wett­be­werb ste­hen und sich an die Vor­ga­ben des M&A‑Beraters hal­ten müs­sen, wenn Sie erfolg­reich zum Zuge kom­men wollen.
»Professionelle und seriöse Bieter werden ein Auktionsverfahren immer akzeptieren, da sie trotz eines möglichen Bieterwettbewerbes wissen, dass eine mögliche Transaktion mit Unterstützung eines M&A-Beraters strukturiert und zeitnah umgesetzt wird.«
Seriö­se und pro­fes­sio­nel­le Bie­ter sehen die­ses Ver­fah­ren dabei in der Regel posi­tiv, weil hier­durch gewähr­leis­tet wird, dass die mög­li­che Trans­ak­ti­on struk­tu­riert und zeit­nah umge­setzt wird und sich dadurch die Erfolgs­wahr­schein­lich­keit für sie erhöht. Sie wis­sen und akzep­tie­ren fer­ner auch, dass sich Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer vor­ab bezüg­lich einer mög­li­chen Unter­neh­mens­be­wer­tung infor­mie­ren wer­den und daher auch wis­sen, was ein mög­li­cher Kauf­preis für ihr Unter­neh­men sein könn­te. Letzt­lich ist der Markt heut­zu­ta­ge sehr trans­pa­rent, sodass mög­li­che ​„Schnäpp­chen“ schwer zu rea­li­sie­ren sind. Pro­fes­sio­nel­le Bie­ter akzep­tie­ren das und wer­den sich um ein rea­lis­ti­sches Ange­bot bemü­hen oder ansons­ten ihre Zeit in ande­re Pro­jek­te inves­tie­ren. Sofern Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer bereits mit einem poten­zi­el­len Käu­fer zunächst allein ver­han­delt haben soll­ten und sich dann doch noch für ein struk­tu­rier­tes Bie­ter­ver­fah­ren ent­schei­den, wird ein pro­fes­sio­nel­ler Inves­tor dies auch akzep­tie­ren und sich nicht aus dem Ver­fah­ren zurück­zie­hen. Tut er es doch, so stellt sich die Fra­ge, ob man mit die­sem tat­säch­lich eine Eini­gung gefun­den hät­te. Häu­fig ist es so, dass gera­de die­se Inves­to­ren ihre Ver­hand­lungs­macht voll aus­nut­zen, wenn sie rea­li­sie­ren, dass Gesprä­che aus­schließ­lich nur mit ihnen geführt wer­den. Im Ergeb­nis fal­len die mög­li­chen Kauf­preis­kon­di­tio­nen im Ver­gleich zum struk­tu­rier­ten Ver­fah­ren in der Regel dann nied­ri­ger aus.
? Ich stehe bereits mit einigen Investoren im unverbindlichen Austausch. Wie gehe ich damit um? Wie kann man diese in das Verfahren idealerweise mit einbinden?
In eini­gen Fäl­len ste­hen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer bereits mit einem oder meh­re­ren Inves­to­ren in ers­ten Gesprä­chen, weil die­se zum Bei­spiel pro­ak­tiv an sie her­an­ge­tre­ten ist. Auch in die­ser Pha­se ist es als Ver­käu­fe­rin oder Ver­käu­fer mög­lich, sich doch noch für ein struk­tu­rier­tes Bie­ter­ver­fah­ren zu entscheiden.
»Auch bei bereits bestehenden Gesprächen mit Bietern können sich Verkäuferinnen und Verkäufer noch für ein strukturiertes Bieterverfahren entscheiden. Die Bieter werden hierzu vom M&A-Berater in den dann aufzusetzenden Prozess mit eingebunden und erhalten ebenfalls die anzufertigenden Verkaufsunterlagen.«
Typi­scher­wei­se über­nimmt in die­sem Fal­le der M&A‑Berater die wei­te­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den bereits exis­tie­ren­den Bie­tern, nach­dem die­se von der Ver­käu­fe­rin oder dem Ver­käu­fer ent­spre­chend infor­miert wur­den. Da der M&A‑Berater zunächst sich in die Gege­ben­hei­ten des Pro­jek­tes ein­ar­bei­ten und Ver­kaufs­un­ter­la­gen sowie eine geeig­ne­te Lis­te von Inves­to­ren erstel­len muss, benö­tigt er hier­für ein paar Wochen Zeit und wird dies den Bie­tern mit­tei­len. In der Regel wer­den exis­tie­ren­de Bie­ter dies auch so akzep­tie­ren. Der Bera­ter bin­det die­se dann wie auch alle ande­ren anzu­spre­chen­den Inves­to­ren gleich­be­rech­tigt in den Pro­zess mit ein und lei­tet ihnen auch die ange­fer­tig­ten Ver­kaufs­un­ter­la­gen zu. Häu­fig erhal­ten bestehen­de Bie­ter noch­mals einen bes­se­ren Über­blick über das zum Ver­kauf ste­hen­de Unter­neh­men, da der M&A‑Berater gezielt und detail­liert Infor­ma­tio­nen wie bei­spiels­wei­se Finanz­zah­len auf­be­rei­tet und zur Ver­fü­gung stellt. Letzt­lich erhöht sich dadurch auch die Qua­li­tät und Ver­bind­lich­keit der Ange­bo­te der bereits bestehen­den Inter­es­sen­ten, sofern sie wei­ter­hin an dem Unter­neh­men inter­es­siert sind.
? Wie gehe ich mit möglichen Gerüchten im Markt bezüglich eines Verkaufs meines Unternehmens um?
Der Ver­kauf eines Unter­neh­mens soll­te grund­sätz­lich ver­trau­lich behan­delt wer­den, da dies­be­züg­li­che Gerüch­te in der Regel zu Ver­un­si­che­run­gen bei Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, aber auch Kun­den und Lie­fe­ran­ten führen.
»Gerüchte über einen Verkauf können zur Verunsicherung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden führen. Um diese zu minimieren oder zu vermeiden, werden mit Investoren u.a. Vertraulichkeitserklärungen abgeschlossen. Ferner kann der Kreis von angesprochenen Investoren begrenzt werden.«
Um die­se daher zu ver­mei­den bzw. zu mini­mie­ren, wird mit Inves­to­ren bei ihrer Anspra­che und der anschlie­ßen­den Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen vor­ab eine schrift­li­che Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung geschlos­sen. Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men müs­sen somit ver­trau­lich behan­delt wer­den und dür­fen nur mit finan­zie­ren­den Ban­ken und Bera­tern, die unter­stüt­zend auf der Käu­fer­sei­te tätig wer­den, aus­ge­tauscht wer­den. Auch die­se Par­tei­en müs­sen die Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung vor­ab akzep­tie­ren. Um Ver­trau­lich­keit zu gewähr­leis­ten, soll­te fer­ner im Rah­men der Erstel­lung einer Inves­to­ren­lis­te geklärt wer­den, wer alles ange­spro­chen wer­den soll. So kann der Kreis der Inves­to­ren klei­ner gehal­ten wer­den. Fer­ner stellt sich die Fra­ge, wel­che stra­te­gi­schen Inves­to­ren aus der glei­chen Bran­che ange­spro­chen oder nicht in den Pro­zess mit ein­ge­bun­den wer­den sol­len. Alter­na­tiv könn­ten dann bei­spiels­wei­se ver­mehrt Finanz­in­ves­to­ren mit ein­be­zo­gen wer­den, sodass Gerüch­te in der Bran­che bezüg­lich des zum Ver­kauf ste­hen­den Unter­neh­mens mini­miert bzw. ver­mie­den wer­den. Dar­über hin­aus emp­fiehlt es sich, ein mög­lichst straf­fes Ver­kaufs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren und die­ses nicht unnö­tig in die Län­ge zu zie­hen. Wenn dann zum Schluss kurz vor dem Kauf­ver­trags­ab­schluss noch Gerüch­te auf­tre­ten soll­ten, lässt sich damit leich­ter umge­hen, da die Wahr­schein­lich­keit für eine erfolg­rei­che Trans­ak­ti­on bereits sehr hoch ist und das Pro­zess­ende kurz bevorsteht.
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
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