| Sehr geehrte Damen und Herren, |
| mit der Informationsreihe „M&A auf den Punkt – Nachfolgelösungen“ widmet sich SIGMA Corporate Finance in regelmäßigen Abständen dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer. Dabei beantworten wir zentrale Fragen, die uns immer wieder in diesem Zusammenhang gestellt werden. In diesem Newsletter: |
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Werden Investoren durch ein professionelles Auktionsverfahren wegen einer möglicherweise niedrigeren Erfolgswahrscheinlichkeit eher abgeschreckt oder nehmen diese das Verfahren vielmehr positiv auf? |
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Ich stehe bereits mit einigen Investoren im unverbindlichen Austausch. Wie gehe ich damit um? Wie kann man diese in das Verfahren idealerweise mit einbinden? |
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Wie gehe ich mit möglichen Gerüchten im Markt bezüglich eines Verkaufs meines Unternehmens um? |
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Wir hoffen, dass wir Ihnen spannende Impulse geben können und freuen uns auf Ihr Feedback und weiterführende Gespräche.
Herzlichen Gruß aus Frankfurt am Main |
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| Sönke Schulz |
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| Holger Schekorr |
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Werden Investoren durch ein professionelles Auktionsverfahren wegen einer möglicherweise niedrigeren Erfolgswahrscheinlichkeit eher abgeschreckt oder nehmen diese das Verfahren vielmehr positiv auf? |
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| Ein professionelles Auktionsverfahren sendet hauptsächlich zwei Signale an potenzielle Investoren: Zum einen bringen Unternehmerinnen und Unternehmer damit glaubhaft zum Ausdruck, dass Sie an einem Unternehmensverkauf interessiert sind und dabei auch Zeit und Geld in den Verkaufsprozess investieren. Zum anderen realisieren Investoren dadurch, dass sie in einem Bieterwettbewerb stehen und sich an die Vorgaben des M&A‑Beraters halten müssen, wenn Sie erfolgreich zum Zuge kommen wollen. |
| »Professionelle und seriöse Bieter werden ein Auktionsverfahren immer akzeptieren, da sie trotz eines möglichen Bieterwettbewerbes wissen, dass eine mögliche Transaktion mit Unterstützung eines M&A-Beraters strukturiert und zeitnah umgesetzt wird.« |
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| Seriöse und professionelle Bieter sehen dieses Verfahren dabei in der Regel positiv, weil hierdurch gewährleistet wird, dass die mögliche Transaktion strukturiert und zeitnah umgesetzt wird und sich dadurch die Erfolgswahrscheinlichkeit für sie erhöht. Sie wissen und akzeptieren ferner auch, dass sich Verkäuferinnen und Verkäufer vorab bezüglich einer möglichen Unternehmensbewertung informieren werden und daher auch wissen, was ein möglicher Kaufpreis für ihr Unternehmen sein könnte. Letztlich ist der Markt heutzutage sehr transparent, sodass mögliche „Schnäppchen“ schwer zu realisieren sind. Professionelle Bieter akzeptieren das und werden sich um ein realistisches Angebot bemühen oder ansonsten ihre Zeit in andere Projekte investieren. Sofern Unternehmerinnen und Unternehmer bereits mit einem potenziellen Käufer zunächst allein verhandelt haben sollten und sich dann doch noch für ein strukturiertes Bieterverfahren entscheiden, wird ein professioneller Investor dies auch akzeptieren und sich nicht aus dem Verfahren zurückziehen. Tut er es doch, so stellt sich die Frage, ob man mit diesem tatsächlich eine Einigung gefunden hätte. Häufig ist es so, dass gerade diese Investoren ihre Verhandlungsmacht voll ausnutzen, wenn sie realisieren, dass Gespräche ausschließlich nur mit ihnen geführt werden. Im Ergebnis fallen die möglichen Kaufpreiskonditionen im Vergleich zum strukturierten Verfahren in der Regel dann niedriger aus. |
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Ich stehe bereits mit einigen Investoren im unverbindlichen Austausch. Wie gehe ich damit um? Wie kann man diese in das Verfahren idealerweise mit einbinden? |
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| In einigen Fällen stehen Unternehmerinnen und Unternehmer bereits mit einem oder mehreren Investoren in ersten Gesprächen, weil diese zum Beispiel proaktiv an sie herangetreten ist. Auch in dieser Phase ist es als Verkäuferin oder Verkäufer möglich, sich doch noch für ein strukturiertes Bieterverfahren zu entscheiden. |
| »Auch bei bereits bestehenden Gesprächen mit Bietern können sich Verkäuferinnen und Verkäufer noch für ein strukturiertes Bieterverfahren entscheiden. Die Bieter werden hierzu vom M&A-Berater in den dann aufzusetzenden Prozess mit eingebunden und erhalten ebenfalls die anzufertigenden Verkaufsunterlagen.« |
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| Typischerweise übernimmt in diesem Falle der M&A‑Berater die weitere Kommunikation mit den bereits existierenden Bietern, nachdem diese von der Verkäuferin oder dem Verkäufer entsprechend informiert wurden. Da der M&A‑Berater zunächst sich in die Gegebenheiten des Projektes einarbeiten und Verkaufsunterlagen sowie eine geeignete Liste von Investoren erstellen muss, benötigt er hierfür ein paar Wochen Zeit und wird dies den Bietern mitteilen. In der Regel werden existierende Bieter dies auch so akzeptieren. Der Berater bindet diese dann wie auch alle anderen anzusprechenden Investoren gleichberechtigt in den Prozess mit ein und leitet ihnen auch die angefertigten Verkaufsunterlagen zu. Häufig erhalten bestehende Bieter nochmals einen besseren Überblick über das zum Verkauf stehende Unternehmen, da der M&A‑Berater gezielt und detailliert Informationen wie beispielsweise Finanzzahlen aufbereitet und zur Verfügung stellt. Letztlich erhöht sich dadurch auch die Qualität und Verbindlichkeit der Angebote der bereits bestehenden Interessenten, sofern sie weiterhin an dem Unternehmen interessiert sind. |
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Wie gehe ich mit möglichen Gerüchten im Markt bezüglich eines Verkaufs meines Unternehmens um? |
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| Der Verkauf eines Unternehmens sollte grundsätzlich vertraulich behandelt werden, da diesbezügliche Gerüchte in der Regel zu Verunsicherungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch Kunden und Lieferanten führen. |
| »Gerüchte über einen Verkauf können zur Verunsicherung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden führen. Um diese zu minimieren oder zu vermeiden, werden mit Investoren u.a. Vertraulichkeitserklärungen abgeschlossen. Ferner kann der Kreis von angesprochenen Investoren begrenzt werden.« |
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| Um diese daher zu vermeiden bzw. zu minimieren, wird mit Investoren bei ihrer Ansprache und der anschließenden Weitergabe von Informationen vorab eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen. Informationen über das Unternehmen müssen somit vertraulich behandelt werden und dürfen nur mit finanzierenden Banken und Beratern, die unterstützend auf der Käuferseite tätig werden, ausgetauscht werden. Auch diese Parteien müssen die Vertraulichkeitserklärung vorab akzeptieren. Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, sollte ferner im Rahmen der Erstellung einer Investorenliste geklärt werden, wer alles angesprochen werden soll. So kann der Kreis der Investoren kleiner gehalten werden. Ferner stellt sich die Frage, welche strategischen Investoren aus der gleichen Branche angesprochen oder nicht in den Prozess mit eingebunden werden sollen. Alternativ könnten dann beispielsweise vermehrt Finanzinvestoren mit einbezogen werden, sodass Gerüchte in der Branche bezüglich des zum Verkauf stehenden Unternehmens minimiert bzw. vermieden werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein möglichst straffes Verkaufsverfahren durchzuführen und dieses nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Wenn dann zum Schluss kurz vor dem Kaufvertragsabschluss noch Gerüchte auftreten sollten, lässt sich damit leichter umgehen, da die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Transaktion bereits sehr hoch ist und das Prozessende kurz bevorsteht. |
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| Sönke Schulz ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer von Sigma Corporate Finance und berät seit über 20 Jahren in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen. Ferner ist Sönke Schulz ausgebildeter Wirtschaftsmediator mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen. |
soenke.schulz@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 11 |
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| Holger Schekorr ist Partner bei Sigma Corporate Finance und verfügt über mehr als 16 Jahre Beratungserfahrung in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen sowie Private Equity. |
holger.schekorr@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 19 |
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| Sigma Corporate Finance GmbH ist eine bankenunabhängige M&A‑Beratungsgesellschaft, d.h. Transaktionsberatung für den Verkauf, die Fusion und den Kauf von Unternehmen, u.a. im Rahmen der Realisierung von Nachfolgelösungen für inhabergeführte, mittelständische Unternehmen. Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hat Sigma Corporate Finance bereits ca. 60 nationale und internationale M&A‑Transaktionen aus den unterschiedlichsten Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen erfolgreich abgeschlossen. |
| www.sigma-cf.com |
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