In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
10 — Auf­be­rei­tung der vor­han­de­nen Informationen
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Was sind mög­li­che Schwach­stel­len eines Unter­neh­mens? Wie gehe ich damit bei der Ver­mark­tung um?
• Wer­den Infor­ma­tio­nen / Unter­la­gen im Pro­zess aktua­li­siert? Was pas­siert bei einer Abwei­chung vom Busi­ness­plan im lau­fen­den Verfahren?
• Haf­te ich für Infor­ma­tio­nen in den Vermarktungsunterlagen?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Was sind mögliche Schwachstellen eines Unternehmens? Wie gehe ich damit bei der Vermarktung um?
Unter­neh­men kön­nen Schwach­stel­len z.B. in den Berei­chen Finan­zen oder Orga­ni­sa­ti­on­struk­tur sowie in ihrer stra­te­gi­schen Auf­stel­lung auf­wei­sen. Typi­sche Schwach­stel­len bei den Finan­zen sind z.B. rück­läu­fi­ge oder nega­ti­ve ope­ra­ti­ve Ergeb­nis­se in den letz­ten drei Jah­ren, unter­durch­schnitt­li­che Gewinn­mar­gen im Bran­chen­ver­gleich oder mög­li­che Droh­ver­lus­te aus Abschrei­bun­gen (z.B. Abschrei­bun­gen auf nicht wert­hal­ti­ge For­de­run­gen). Dar­über hin­aus wir­ken sich auch schwa­che Wachs­tums­per­spek­ti­ven in der Zukunft nega­tiv auf die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens aus. Im orga­ni­sa­to­ri­schen Bereich zäh­len zu den mög­li­chen Schwach­stel­len Pro­ble­me in der Per­so­nal­struk­tur (z.B. hohe Fluk­tua­ti­on, Über­al­te­rung oder Abhän­gig­kei­ten im Manage­ment von nur einer Per­son) oder aber auch Staus in der Instand­hal­tung auf­grund von zu wenig getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit. Fer­ner stellt sich die Fra­ge, inwie­weit das bestehen­de Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­an­ge­bot auch für die Zukunft attrak­tiv und das Unter­neh­men inno­va­ti­ons­fä­hig ist.
»Verkäuferinnen und Verkäufer sollten mit offensichtlichen Schwächen z.B. im Bereich Finanzen gegenüber Investoren ehrlich umgehen, um die Glaubwürdigkeit im Prozess zu erhöhen. Probleme wie aber auch mögliche, ggf. bereits umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen sollten umfassend erläutert werden.«
Bei vor­han­de­nen Schwach­stel­len soll­ten Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer damit rech­nen, dass die­se spä­tes­tens im Rah­men einer Due Dili­gence auf­ge­deckt wer­den. Inves­to­ren durch­leuch­ten Unter­neh­men im Hin­blick auf die oben genann­ten Fra­ge­stel­lun­gen und sind zum Teil dar­in geübt, Schwach­stel­len zu finden.
Um die eige­ne Glaub­wür­dig­keit im Pro­zess zu erhö­hen, emp­fiehlt es sich, in der Due Dili­gence Pha­se mit offen­sicht­li­chen Schwä­chen trans­pa­rent umzu­ge­hen. Kein Unter­neh­men ist per­fekt. Gleich­wohl kann man mög­li­che Schwä­chen aus der Ver­gan­gen­heit (z.B. schwa­che Per­for­mance) erläu­tern und z.B. erklä­ren, wel­che Kon­se­quen­zen dar­aus gezo­gen wur­den. Was wur­de inzwi­schen ver­bes­sert bzw. was benö­tigt es kon­kret noch, um zu einem bes­se­ren Ergeb­nis zu kom­men? Gibt es ggf. schon ers­te posi­ti­ve Ergeb­nis­se aus umge­setz­ten Maß­nah­men? Ein offe­ner Umgang erhöht das Ver­trau­en bei Inves­to­ren. Dar­über hin­aus lässt die­se Form der Kom­mu­ni­ka­ti­on posi­ti­ve Rück­schlüs­se auf die Kri­tik­fä­hig­keit des Unter­neh­mens­ma­nage­ments und des­sen Inter­es­se und Wil­len im Hin­blick auf die Lösung von Pro­ble­men zu.
? Werden Informationen / Unterlagen im Prozess aktualisiert? Was passiert bei einer Abweichung vom Businessplan im laufenden Verfahren?
Infor­ma­tio­nen im Pro­zess wer­den immer dann aktua­li­siert, wenn sie Ein­fluss auf den Ver­kaufs­pro­zess und sei­ne Fort­füh­rung sowie die Kauf­preis­be­wer­tung haben. Zu den mög­li­chen ope­ra­ti­ven The­men zäh­len z.B. wich­ti­ge Ände­run­gen in den Pro­zess­ab­läu­fen des Unter­neh­mens (z.B. Pro­ble­me in der Pro­duk­ti­on oder Beschaf­fung) oder Ver­än­de­run­gen im Manage­ment. Zu den wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen im Berei­chen Finan­zen zäh­len in jedem Fal­le Ände­run­gen im Busi­ness­plan bzw. beim Fore­cast. Je nach Län­ge des Trans­ak­ti­ons­ver­fah­rens wer­den Inves­to­ren auch ein Update der lau­fen­den Monats­zah­len erwar­ten. Sofern die­se von der ursprüng­lich gezeig­ten Pla­nung abwei­chen, kann dies unter Umstän­den je nach Höhe der Abwei­chung zu Kauf­preis­an­pas­sun­gen und im extre­men Fal­le zum Abbruch der Trans­ak­ti­on füh­ren. Pla­n­ab­wei­chun­gen soll­ten daher auch immer umfas­send kom­men­tiert werden.
»Wesentliche Änderungen im Geschäftsablauf und hierbei insbesondere Abweichungen in den laufenden Zahlen müssen Investoren im Prozess kommuniziert werden. Auch wenn sich dadurch der Kaufpreis reduzieren sollte, kann es dennoch ein Erfolg sein, wenn der Investor die Transaktion weiterverfolgt und sie erfolgreich abschließt.«
Auch hier gilt wie schon bei mög­li­chen Schwä­chen des Unter­neh­mens, die Grün­de für die Abwei­chung genau zu erläu­tern und ggf. dar­zu­le­gen, wel­che Maß­nah­men ergrif­fen wur­den, um die lau­fen­de Ent­wick­lung wie­der zu ver­bes­sern. Ggf. muss dabei auch dar­ge­stellt wer­den, wie sich eine mög­li­che Abwei­chung nicht nur im lau­fen­den Geschäfts­jahr, son­dern auch für die Plan­jah­re ent­wi­ckelt. Auch hier gilt in jedem Fal­le eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on, auch wenn sich dadurch ggf. der Kauf­preis ver­rin­gern könn­te. Trotz eines even­tu­ell nied­ri­ge­ren Kauf­prei­ses kann es den­noch bei den lau­fen­den Gege­ben­hei­ten ein Erfolg sein, wenn der Inves­tor die Trans­ak­ti­on trotz Pla­n­ab­wei­chung wei­ter­ver­folgt und schließ­lich erfolg­reich abschließt.
? Hafte ich für Informationen in den Vermarktungsunterlagen?
Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer haf­ten nicht für Infor­ma­tio­nen in den erstell­ten Ver­mark­tungs­un­ter­la­gen. Ver­kaufs­do­ku­men­te ent­hal­ten nor­ma­ler­wei­se immer eine soge­nann­te Haf­tungs­frei­zeich­nung (Dis­c­lai­mer). Dar­in wird jede Haf­tung aus­ge­schlos­sen. Fer­ner wer­den Inves­to­ren dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sie sich ein eige­nes Bild vom Unter­neh­men machen sol­len und dazu mög­li­che Ana­ly­sen erstel­len müs­sen. Dar­über hin­aus wird der Haf­tungs­aus­schluss eben­falls auch noch ein­mal im Pro­zess­brief dar­ge­legt. Inves­to­ren müs­sen fer­ner Kos­ten, die im Rah­men der Ana­ly­se des Unter­neh­mens ent­ste­hen, selbst übernehmen.
»Verkaufsdokumente und Prozessbriefe enthalten immer Haftungsfreizeichnungen, sodass Verkäuferinnen und Verkäufer vor jeglichen Haftungsansprüchen aus dem laufenden Transaktionsprozess bis zum endgültigen Abschluss des Kaufvertrages weitestgehend geschützt sind.«
Dar­über hin­aus beinhal­tet der Pro­zess­brief die Aus­sa­gen, dass Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer die Gesprä­che mit Inves­to­ren jeder­zeit abbre­chen kön­nen. Dadurch wird gewähr­leis­tet, dass sie vor jeg­li­chen Haf­tungs­an­sprü­chen aus dem lau­fen­den Trans­ak­ti­ons­pro­zess bis zum end­gül­ti­gen Abschluss des Kauf­ver­tra­ges wei­test­ge­hend geschützt sind.
Ihre Ansprechpartner
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
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Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
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