| Sehr geehrte Damen und Herren, |
| mit der Informationsreihe „M&A auf den Punkt – Nachfolgelösungen“ widmet sich SIGMA Corporate Finance in regelmäßigen Abständen dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer. Dabei beantworten wir zentrale Fragen, die uns immer wieder in diesem Zusammenhang gestellt werden. In diesem Newsletter: |
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Was sind mögliche Schwachstellen eines Unternehmens? Wie gehe ich damit bei der Vermarktung um? |
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Werden Informationen / Unterlagen im Prozess aktualisiert? Was passiert bei einer Abweichung vom Businessplan im laufenden Verfahren? |
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Hafte ich für Informationen in den Vermarktungsunterlagen? |
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Wir hoffen, dass wir Ihnen spannende Impulse geben können und freuen uns auf Ihr Feedback und weiterführende Gespräche.
Herzlichen Gruß aus Frankfurt am Main |
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| Sönke Schulz |
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| Holger Schekorr |
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Was sind mögliche Schwachstellen eines Unternehmens? Wie gehe ich damit bei der Vermarktung um? |
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| Unternehmen können Schwachstellen z.B. in den Bereichen Finanzen oder Organisationstruktur sowie in ihrer strategischen Aufstellung aufweisen. Typische Schwachstellen bei den Finanzen sind z.B. rückläufige oder negative operative Ergebnisse in den letzten drei Jahren, unterdurchschnittliche Gewinnmargen im Branchenvergleich oder mögliche Drohverluste aus Abschreibungen (z.B. Abschreibungen auf nicht werthaltige Forderungen). Darüber hinaus wirken sich auch schwache Wachstumsperspektiven in der Zukunft negativ auf die Attraktivität des Unternehmens aus. Im organisatorischen Bereich zählen zu den möglichen Schwachstellen Probleme in der Personalstruktur (z.B. hohe Fluktuation, Überalterung oder Abhängigkeiten im Management von nur einer Person) oder aber auch Staus in der Instandhaltung aufgrund von zu wenig getätigten Investitionen in der Vergangenheit. Ferner stellt sich die Frage, inwieweit das bestehende Produkt- oder Dienstleistungsangebot auch für die Zukunft attraktiv und das Unternehmen innovationsfähig ist. |
| »Verkäuferinnen und Verkäufer sollten mit offensichtlichen Schwächen z.B. im Bereich Finanzen gegenüber Investoren ehrlich umgehen, um die Glaubwürdigkeit im Prozess zu erhöhen. Probleme wie aber auch mögliche, ggf. bereits umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen sollten umfassend erläutert werden.« |
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Bei vorhandenen Schwachstellen sollten Verkäuferinnen und Verkäufer damit rechnen, dass diese spätestens im Rahmen einer Due Diligence aufgedeckt werden. Investoren durchleuchten Unternehmen im Hinblick auf die oben genannten Fragestellungen und sind zum Teil darin geübt, Schwachstellen zu finden. Um die eigene Glaubwürdigkeit im Prozess zu erhöhen, empfiehlt es sich, in der Due Diligence Phase mit offensichtlichen Schwächen transparent umzugehen. Kein Unternehmen ist perfekt. Gleichwohl kann man mögliche Schwächen aus der Vergangenheit (z.B. schwache Performance) erläutern und z.B. erklären, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden. Was wurde inzwischen verbessert bzw. was benötigt es konkret noch, um zu einem besseren Ergebnis zu kommen? Gibt es ggf. schon erste positive Ergebnisse aus umgesetzten Maßnahmen? Ein offener Umgang erhöht das Vertrauen bei Investoren. Darüber hinaus lässt diese Form der Kommunikation positive Rückschlüsse auf die Kritikfähigkeit des Unternehmensmanagements und dessen Interesse und Willen im Hinblick auf die Lösung von Problemen zu. |
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Werden Informationen / Unterlagen im Prozess aktualisiert? Was passiert bei einer Abweichung vom Businessplan im laufenden Verfahren? |
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| Informationen im Prozess werden immer dann aktualisiert, wenn sie Einfluss auf den Verkaufsprozess und seine Fortführung sowie die Kaufpreisbewertung haben. Zu den möglichen operativen Themen zählen z.B. wichtige Änderungen in den Prozessabläufen des Unternehmens (z.B. Probleme in der Produktion oder Beschaffung) oder Veränderungen im Management. Zu den wichtigen Informationen im Bereichen Finanzen zählen in jedem Falle Änderungen im Businessplan bzw. beim Forecast. Je nach Länge des Transaktionsverfahrens werden Investoren auch ein Update der laufenden Monatszahlen erwarten. Sofern diese von der ursprünglich gezeigten Planung abweichen, kann dies unter Umständen je nach Höhe der Abweichung zu Kaufpreisanpassungen und im extremen Falle zum Abbruch der Transaktion führen. Planabweichungen sollten daher auch immer umfassend kommentiert werden. |
| »Wesentliche Änderungen im Geschäftsablauf und hierbei insbesondere Abweichungen in den laufenden Zahlen müssen Investoren im Prozess kommuniziert werden. Auch wenn sich dadurch der Kaufpreis reduzieren sollte, kann es dennoch ein Erfolg sein, wenn der Investor die Transaktion weiterverfolgt und sie erfolgreich abschließt.« |
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| Auch hier gilt wie schon bei möglichen Schwächen des Unternehmens, die Gründe für die Abweichung genau zu erläutern und ggf. darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die laufende Entwicklung wieder zu verbessern. Ggf. muss dabei auch dargestellt werden, wie sich eine mögliche Abweichung nicht nur im laufenden Geschäftsjahr, sondern auch für die Planjahre entwickelt. Auch hier gilt in jedem Falle eine offene Kommunikation, auch wenn sich dadurch ggf. der Kaufpreis verringern könnte. Trotz eines eventuell niedrigeren Kaufpreises kann es dennoch bei den laufenden Gegebenheiten ein Erfolg sein, wenn der Investor die Transaktion trotz Planabweichung weiterverfolgt und schließlich erfolgreich abschließt. |
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Hafte ich für Informationen in den Vermarktungsunterlagen? |
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| Verkäuferinnen und Verkäufer haften nicht für Informationen in den erstellten Vermarktungsunterlagen. Verkaufsdokumente enthalten normalerweise immer eine sogenannte Haftungsfreizeichnung (Disclaimer). Darin wird jede Haftung ausgeschlossen. Ferner werden Investoren darauf hingewiesen, dass sie sich ein eigenes Bild vom Unternehmen machen sollen und dazu mögliche Analysen erstellen müssen. Darüber hinaus wird der Haftungsausschluss ebenfalls auch noch einmal im Prozessbrief dargelegt. Investoren müssen ferner Kosten, die im Rahmen der Analyse des Unternehmens entstehen, selbst übernehmen. |
| »Verkaufsdokumente und Prozessbriefe enthalten immer Haftungsfreizeichnungen, sodass Verkäuferinnen und Verkäufer vor jeglichen Haftungsansprüchen aus dem laufenden Transaktionsprozess bis zum endgültigen Abschluss des Kaufvertrages weitestgehend geschützt sind.« |
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| Darüber hinaus beinhaltet der Prozessbrief die Aussagen, dass Verkäuferinnen und Verkäufer die Gespräche mit Investoren jederzeit abbrechen können. Dadurch wird gewährleistet, dass sie vor jeglichen Haftungsansprüchen aus dem laufenden Transaktionsprozess bis zum endgültigen Abschluss des Kaufvertrages weitestgehend geschützt sind. |
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| Sönke Schulz ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer von Sigma Corporate Finance und berät seit über 20 Jahren in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen. Ferner ist Sönke Schulz ausgebildeter Wirtschaftsmediator mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen. |
soenke.schulz@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 11 |
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| Holger Schekorr ist Partner bei Sigma Corporate Finance und verfügt über mehr als 16 Jahre Beratungserfahrung in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen sowie Private Equity. |
holger.schekorr@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 19 |
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| Sigma Corporate Finance GmbH ist eine bankenunabhängige M&A‑Beratungsgesellschaft, d.h. Transaktionsberatung für den Verkauf, die Fusion und den Kauf von Unternehmen, u.a. im Rahmen der Realisierung von Nachfolgelösungen für inhabergeführte, mittelständische Unternehmen. Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hat Sigma Corporate Finance bereits ca. 60 nationale und internationale M&A‑Transaktionen aus den unterschiedlichsten Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen erfolgreich abgeschlossen. |
| www.sigma-cf.com |
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