In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
Im Browser ansehen
Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
12 — Kauf­prei­se und deren rea­lis­ti­sche Ermittlung
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Wie setzt sich ein Kauf­preis zusammen?
• Wie rea­lis­tisch sind Bewer­tungs­me­tho­den? Wie nahe kom­men sie dem tat­säch­li­chen Kaufpreis?
• Ist es sinn­voll, vor­ab ein Bewer­tungs­gut­ach­ten durch mei­nen Wirt­schafts­prü­fer erstel­len zu lassen?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Wie setzt sich ein Kaufpreis zusammen?
Wenn pro­fes­sio­nel­le Inves­to­ren auf Basis der erhal­te­nen Finanz­zah­len und ihren ein­ge­hen­den Ana­ly­sen ein Kauf­preis­an­ge­bot abge­ben, so han­delt es sich bei dem ange­bo­te­nen Wert in der Regel um den soge­nann­ten Unter­neh­mens­wert für das Unter­neh­men (Enter­pri­se Value). Der Unter­neh­mens­wert setzt sich dabei aus dem Eigen­ka­pi­tal und den Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten zusam­men. Bei den Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten han­delt es sich wie­der­um um zins­tra­gen­de Schul­den abzüg­lich der im Unter­neh­men vor­han­de­nen Liqui­di­tät zum Ver­kaufs­zeit­punkt bzw. Über­tra­gungs­stich­tag. For­de­run­gen und Ver­bind­lich­kei­ten aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen wer­den hier­bei nicht berück­sich­tigt. Glei­ches gilt für Lagerbestände.

Von dem durch einen Inves­tor ange­bo­te­nem Unter­neh­mens­wert wer­den also die Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten abge­zo­gen, um zu einem Eigen­ka­pi­tal­wert (Equi­ty Value) zu gelan­gen. Dies ist dann auch der Wert, der Ver­käu­fern vor der Ver­steue­rung des Kauf­prei­ses zufließt. In der Regel liegt der Eigen­ka­pi­tal­wert dabei unter dem Unter­neh­mens­wert, was fol­gen­des Bei­spiel zeigt: Ange­bo­te­ner Unter­neh­mens­wert = 10 Mio. EUR abzüg­lich Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten = 1 Mio. EUR (zusam­men­ge­setzt aus 1 Mio. EUR Kas­sen­po­si­tio­nen und 2 Mio. Bank­schul­den) führt zu einem Eigen­ka­pi­tal­wert von 9 Mio. EUR. Zum Teil ist der Eigen­ka­pi­tal­wert aber auch höher als der Unter­neh­mens­wert, wenn ein Unter­neh­men zum Bei­spiel kei­ne Bank­ver­schul­dung aufweist.
»Der Kaufpreis eines Unternehmens ergibt sich aus dem Unternehmenswert (Enterprise Value) abzüglich von Nettofinanzverbindlichkeiten. Der daraus resultierende Eigenkapitalwert (Equity Value) fließt Verkäufern vor Abzug von Steuern zu.«
In der Regel wer­den Inves­to­ren bei einer struk­tu­rier­ten Auk­ti­on dazu auf­ge­for­dert, sowohl Unter­neh­mens­wert als auch den Eigen­ka­pi­tal in Ihrem Ange­bot zu benen­nen und dabei auch die Her­lei­tung zum Eigen­ka­pi­tal­wert dar­zu­stel­len. Dar­über hin­aus wer­den im Kauf­ver­trag die Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten anhand der Bilanz des zu ver­kau­fen­den Unter­neh­mens genau defi­niert, sodass zum Zeit­punkt der Kauf­preis­zah­lung klar ist, wel­che Posi­tio­nen mit wel­chen kon­kre­ten Beträ­gen in die Net­to­fi­nanz­ver­bind­lich­kei­ten mit einfließen.
? Wie realistisch sind Bewertungsmethoden? Wie nahe kommen sie dem tatsächlichen Kaufpreis?
Ver­käu­fer und Käu­fer beur­tei­len den Wert eines Unter­neh­mens im Regel­fall unter­schied­lich. Daher muss zwi­schen bei­den Sicht­wei­sen unter­schie­den werden:
Für Ver­käu­fer bie­tet es sich übli­cher­wei­se an, eine ers­te Ein­schät­zung für eine mög­li­che Wert­in­di­ka­ti­on mit­tels einer durch­ge­führ­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung zu erhal­ten, wobei jede Metho­dik Vor- und Nach­tei­le auf­weist. Markt­ori­en­tier­te Bewer­tungs­ver­fah­ren (Basis: Ana­ly­se ver­gleich­ba­rer M&A‑Transaktionen und Unter­neh­men) bewer­ten das betref­fen­de Unter­neh­men aus der aktu­el­len Markt­per­spek­ti­ve. Sie berück­sich­ti­gen jedoch weni­ger stark des­sen zukünf­ti­ge Cash Flow-Ent­wick­lung sowie die kon­kre­ten spe­zi­fi­schen Trans­ak­ti­ons­struk­tu­ren. Cash Flow-Ver­fah­ren basie­ren hin­ge­gen auf den Plan­zah­len des rele­van­ten Unter­neh­mens und ori­en­tie­ren sich damit an den künf­ti­gen Zah­lungs­strö­men. Gleich­wohl sind sie stark abhän­gig von ver­schie­de­nen zu tref­fen­den Annah­men (z.B. Kal­ku­la­ti­on der zugrun­de geleg­ten Kapitalkosten).
»Die Bewertungssicht von Verkäufern weicht in der Regel vom tatsächlich erzielten Kaufpreis ab, da sich ihre Sichtweisen auf das Unternehmen von der eines Investors unterscheiden. Strukturierte Bieterprozesse dienen daher dazu, den Preis zu finden, den der „beste“ Käufer bereit ist, zu zahlen.«
Käu­fer hin­ge­gen las­sen in die Bewer­tung des zum Ver­kauf ste­hen­den Unter­neh­mens oft­mals noch wei­te­re Fak­to­ren mit ein­flie­ßen. Dabei grei­fen sie eben­falls auf Bewer­tungs­me­tho­den zurück. Dar­über hin­aus berück­sich­ti­gen sie aber je nach Geschäfts­mo­dell (Finanz­in­ves­tor vs. stra­te­gi­scher Inves­tor) und stra­te­gi­scher Aus­rich­tung wei­te­re Aspek­te bei ihrer Wert­ermitt­lung und dem dar­aus resul­tie­ren­den Kauf­preis. Dazu zäh­len die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on des Unter­neh­mens oder die Struk­tur der zugrun­de lie­gen­den Bran­che und ihre Zukunft. Fer­ner wer­den unter Umstän­den auch Syn­er­gie­po­ten­zia­le oder die Mög­lich­keit, das Unter­neh­men als Platt­form für wei­te­re Zukäu­fe zu nut­zen, berück­sich­tigt. Dies erklärt auch die Tat­sa­che, war­um unter­schied­li­che Bie­ter zu unter­schied­li­chen Bewer­tun­gen und Kauf­prei­sen kommen.
Um daher zu einem Preis zu gelan­gen, der idea­ler­wei­se mit dem Wert des Unter­neh­mens bzw. den Wert­vor­stel­lun­gen des Ver­käu­fers kor­re­spon­diert, bie­tet sich immer ein struk­tu­rier­ter Bie­ter­wett­be­werb an. Eine brei­te Markt­an­spra­che und eine damit erzeug­te Wett­be­werbs­dy­na­mik die­nen dazu, letzt­lich den­je­ni­gen Kauf­preis zu erhal­ten, den der ​“bes­te“ Käu­fer bereit ist, zu zahlen.
? Ist es sinnvoll, vorab ein Bewertungsgutachten durch meinen Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen?
Wirt­schafts­prü­fer bie­ten ihren Man­dan­ten häu­fig an, ein Bewer­tungs­gut­ach­ten für ihr Unter­neh­men zu erstel­len. Die­se Bewer­tungs­gut­ach­ten basie­ren sehr häu­fig auf Cash-Flow-Bewer­tungs­mo­del­len (z.B. Stutt­gar­ter Ver­fah­ren, Ertrags­wert­ver­fah­ren) und kön­nen, wie oben bereits beschrie­ben, nur als ers­te Kauf­preis­nä­he­rung die­nen. Oft­mals füh­ren Wirt­schafts­prü­fer im Gegen­satz zu M&A‑Beratern auch kei­ne Bewer­tun­gen auf Basis von his­to­ri­schen Ver­gleichs­trans­ak­tio­nen und bör­sen­no­tier­ten Ver­gleichs­un­ter­neh­men durch. M&A‑Berater arbei­ten hin­ge­gen je nach Daten­ba­sis mit meh­re­ren Bewer­tungs­mo­del­len und bil­den aus den Ergeb­nis­sen der ver­schie­de­nen Model­le einen Mit­tel­wert bzw. ein mög­li­che Bewer­tungs­band­brei­te. Sehr häu­fig kommt es zwi­schen bei­den Bewer­tungs­er­geb­nis­sen zu star­ken Abweichungen.
»Die Kaufpreise von Bewertungsgutachten von Wirtschaftsprüfern unterscheiden sich häufig von denen der M&A-Berater. Verkäufer sollten daher bedenken, dass Gutachten nur ein erster Anhaltspunkt für einen möglichen Kaufpreis sind und sich nicht zwangsläufig realisieren lassen.«
Aus unse­rer Erfah­rung her­aus wer­den M&A‑Berater daher immer wie­der mit der Situa­ti­on kon­fron­tiert, dass ihnen in den Gesprä­chen mit poten­zi­el­len Man­dan­ten vor einem Ver­kauf Gut­ach­ten vor­ge­legt wer­den, deren Bewer­tun­gen sich, wie beschrie­ben, deut­lich von ihren ermit­tel­ten Kauf­prei­sen unter­schei­den. Sie ste­hen dann vor dem Dilem­ma, dass sich vie­le Ver­käu­fer ver­ständ­li­cher­wei­se auf die Prei­se des Bewer­tungs­gut­ach­ten ihres Wirt­schafts­prü­fers ein­ge­stellt haben und nun­mehr ent­täuscht sind, wenn die Bewer­tung des M&A‑Beraters unter Umstän­den dar­un­ter liegt. 

Gleich­wohl soll­ten Ver­käu­fer immer beden­ken, dass der rea­lis­ti­sche Kauf­preis für ihr Unter­neh­men immer der­je­ni­ge ist, der sich am Markt erzie­len lässt und bei dem es auch tat­säch­lich zu einer Trans­ak­ti­on kommt. Sie kön­nen jedoch dar­auf ver­trau­en, dass eine struk­tu­rier­te Auk­ti­on immer zu einem opti­ma­len Kauf­preis führt, da er sich aus einem Bie­ter­wett­be­werb ergibt.
Ihre Ansprechpartner
Foto
Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
Foto
Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
Kontakt
SIGMA Corporate Finance GmbH
Lindenstraße 15
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 770 3947 – 0
Fax: (069) 770 3947 – 10
info@sigma-cf.com
SIGMA Corporate Finance GmbH
Lindenstraße 15 • 60325 Frankfurt am Main • Geschäftsführung: Sönke Schulz
Telefon: (069) 7703947-0 • Fax: (069) 7703947-10 • E-Mail: info@sigma-cf.com
Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
Sie erhalten diese Newsletter, weil Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse in unserem Newsletterverteiler eingetragen sind. Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier: Newsletter abbestellen