In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
16 — Bedeu­tung eines vir­tu­el­les Datenraums
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Was ist ein vir­tu­el­ler Daten­raum? Wor­in bestehen die Vorteile?
• Wie wird der Daten­raum kon­kret auf­ge­baut? Wel­che Unter­la­gen muss er enthalten?
• Hat der Daten­raum eine recht­li­che Bin­dung im Hin­blick auf den Verkaufsvertrag?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Was ist ein virtueller Datenraum? Worin bestehen die Vorteile?
Bei einem vir­tu­el­len Daten­raum han­delt es sich um eine inter­net­ba­sier­te Daten­bank­lö­sung, die von spe­zia­li­sier­ten Betrei­bern ange­bo­ten wird.
Auf die­ser Platt­form wer­den sämt­li­che rele­van­te Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te über ein zum Ver­kauf ste­hen­des Unter­neh­men hoch­ge­la­den. Dazu erstellt der M&A‑Berater mit dem Unter­neh­men einen Daten­raum-Index, in dem alle hoch­zu­la­den­den Doku­men­te auf­ge­führt sind. Der Betrei­ber erhält den Index und die Doku­men­te in Datei­form und erstellt dann den Datenraum.
Inves­to­ren haben im Anschluss die Mög­lich­keit, alle Unter­la­gen ein­zu­se­hen. Die Ver­käu­fe­rin oder der Ver­käu­fer kön­nen fer­ner fest­le­gen, wel­che Doku­men­te zusätz­lich her­un­ter­ge­la­den oder aus­ge­druckt wer­den kön­nen. Ein wich­ti­ger wei­te­rer Bestand­teil des Daten­raums ist fer­ner eine Fra­gen & Ant­wor­ten-Funk­ti­on (Q&A‑Tool), mit dem Inves­to­ren die Mög­lich­keit haben, Fra­gen an die Ver­käu­fe­rin oder den Ver­käu­fer zu stellen.
»Ein virtueller Datenraum ist eine internetbasierte Plattform, die idealerweise sämtliche relevanten Information und Dokumente über ein zum Verkauf stehendes Unternehmen enthält. Die Parteien auf der Verkäufer- und Käuferseite können orts- und zeitunabhängig auf diesen Datenraum zugreifen.«
Der wesent­li­che Vor­teil eines vir­tu­el­len Daten­raums besteht dar­in, dass alle Par­tei­en auf der Ver­käu­fer- und Käu­fer­sei­te zeit- und orts­un­ab­hän­gig auf die­sen zugrei­fen und Doku­men­te und Infor­ma­tio­nen jeder­zeit ein­se­hen und bear­bei­ten kön­nen. Im Ver­gleich zu phy­si­schen Daten­räu­men aus der Ver­gan­gen­heit, die sich an einem rea­len Stand­ort zum Bei­spiel beim Unter­neh­men oder dem M&A‑Berater befan­den, ent­fal­len die Anrei­sen für Bera­ter und der damit ver­bun­de­ne Zeit- und Kos­ten­auf­wand. Dar­über hin­aus lässt sich auch jeder Vor­gang im Daten­raum über­wa­chen und nach­voll­zie­hen. So bie­ten Daten­raum­be­trei­ber die Mög­lich­keit, die Akti­vi­tä­ten jedes Inves­tors zu ana­ly­sie­ren, wor­aus sich unter ande­rem Schlüs­se im Hin­blick auf das Inter­es­se des Inves­tors zie­hen lassen.
? Wie wird der Datenraum konkret aufgebaut? Welche Unterlagen muss er enthalten?
Für den Auf­bau des Daten­raums erstellt der M&A‑Berater zunächst einen Index mit den Doku­men­ten, die typi­scher­wei­se Bestand­teil eines Daten­raums sind. Dazu zäh­len z.B. Unter­la­gen aus den Berei­chen Finan­zen & Steu­ern (z.B. Jah­res­ab­schlüs­se, Busi­ness­plä­ne und Steu­er­be­schei­de), recht­li­che Doku­men­te zur Gesell­schaft (z.B. Han­dels­re­gis­ter­aus­zug, Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen und Finan­zie­rungs­ver­trä­ge) sowie den Geschäfts­be­zie­hun­gen mit Kun­den und Lie­fe­ran­ten, Infor­ma­tio­nen zu den The­men Per­so­nal sowie Orga­ni­sa­ti­on & Ver­trieb und Doku­men­te zum Anla­gen­be­stand und mög­li­chen Betriebs­im­mo­bi­li­en. Im Anschluss wird eru­iert, wel­che ange­for­der­ten Doku­men­te tat­säch­lich im Unter­neh­men exis­tie­ren und in den Daten­raum ein­ge­stellt wer­den kön­nen. Bei sen­si­blen Infor­ma­tio­nen wer­den die­se zum Teil geschwärzt oder Unter­la­gen auch zunächst gar nicht ver­öf­fent­licht und erst in einem spä­te­ren Sta­di­um bestimm­ten Inves­to­ren gegen­über frei­ge­schal­tet. Dies kann ins­be­son­de­re bei direk­ten Wett­be­wer­bern sinn­voll sein, die auch am Ver­kaufs­pro­zess eines Unter­neh­mens teil­neh­men und aus Wett­be­werbs­grün­den zunächst die­se Infor­ma­tio­nen nicht sehen sollen.
»Alle relevanten Informationen und Dokumente werden auf Basis eines Datenraum-Index zunächst gesammelt und anschließend in den Datenraum geladen. Besonders sensible Informationen können dabei z.B. interessierten Wettbewerbern auch zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber offengelegt werden.«
Für jedes Doku­ment wird fest­ge­legt, wer von den Inves­to­ren Zugriff auf ein Doku­ment hat und ob eine Datei nur ein­seh­bar ist oder sich dar­über hin­aus auch aus­dru­cken und zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung her­un­ter­la­den lässt.
Auf Nach­fra­ge über das Q&A‑Tool kön­nen durch die Ver­käu­fer­sei­te im wei­te­ren Ver­lauf auch noch zusätz­li­che Doku­men­te in den Daten­raum gela­den wer­den. Zudem kann ein Inves­tor zu einem spe­zi­fi­schen Doku­ment auch eine Fra­ge stel­len, die ihm dann durch die Ver­käu­fer­sei­te beant­wor­tet wird. Dabei kann der Umfang der zu stel­len­den Fra­gen durch die Ver­käu­fer­sei­te begrenzt wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re dann sinn­voll, wenn der Auf­wand bei meh­re­ren Inves­to­ren, die sich den Daten­raum in einer bestimm­ten Frist gleich­zei­tig anse­hen, auf­grund der begrenz­ten per­so­nel­len Res­sour­cen auf der Ver­käu­fer­sei­te ein­ge­schränkt wer­den soll.
? Hat der Datenraum eine rechtliche Bindung im Hinblick auf den Verkaufsvertrag?
Inves­to­ren begut­ach­ten und ana­ly­sie­ren ein­ge­hend die im Daten­raum befind­li­chen Doku­men­te und stel­len Ihre Fra­gen. Die Infor­ma­tio­nen und erziel­ten Erkennt­nis­se flie­ßen zum einen in die Due Dili­gence-Berich­te ein, die als wesent­li­che Ent­schei­dungs­grund­la­ge für die Unter­neh­mens­über­nah­me sowie außer­dem als Vor­aus­set­zung für die Ver­ga­be einer Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­rung durch Ban­ken die­nen. Zum ande­ren ver­lan­gen Käu­fer auf die­ser Basis auch mög­li­che Haf­tungs­ga­ran­tien aus iden­ti­fi­zier­ten Risi­ken in Kauf­ver­trä­gen. Inso­fern bil­den die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen und erziel­ten Erkennt­nis­se die Basis für den Kauf­ver­trag und zusätz­lich einen mög­li­chen Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­rungver­trag mit Banken.
»Die im Datenraum veröffentlichten Dokumente und zusätzlich ausgetauschten Informationen können als Anhang einem Kaufvertrag beigefügt werden. Sie haben damit einen rechtlich bindenden Charakter dahingehend, dass sie juristisch richtig und zutreffend sind.«
In die­sem Zusam­men­hang ver­lan­gen Käu­fer häu­fig auch, dass sämt­li­chen Inhal­te des Daten­raums sowie der Aus­tausch über das Q&A‑Tool als fes­ter Anhang (Daten­raum-CD) dem Kauf­ver­trag bei­gefügt wer­den. Somit wird doku­men­tiert, wel­che Unter­la­gen im Zuge der Über­nah­me vor­la­gen und wel­che zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen z.B. im Rah­men von gestell­ten Fra­gen aus­ge­tauscht wur­den. Sofern die­se Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te Teil eines Kauf­ver­tra­ges sind, ent­steht eine recht­li­che Bin­dung dahin­ge­hend, dass sie juris­tisch rich­tig und zutref­fend sind.
Ihre Ansprechpartner
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
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Lindenstraße 15
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Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
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