| Sehr geehrte Damen und Herren, |
| mit der Informationsreihe „M&A auf den Punkt – Nachfolgelösungen“ widmet sich SIGMA Corporate Finance in regelmäßigen Abständen dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer. Dabei beantworten wir zentrale Fragen, die uns immer wieder in diesem Zusammenhang gestellt werden. In diesem Newsletter: |
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Welche wesentlichen Bestandteile enthält ein Kaufvertrag? |
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Was beinhaltet eine Gesellschaftervereinbarung? |
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Welche weiteren Verträge werden unter Umständen geschlossen? |
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Wir hoffen, dass wir Ihnen spannende Impulse geben können und freuen uns auf Ihr Feedback und weiterführende Gespräche.
Herzlichen Gruß aus Frankfurt am Main |
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| Sönke Schulz |
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| Holger Schekorr |
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Welche wesentlichen Bestandteile enthält ein Kaufvertrag? |
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Der Kaufvertrag stellt das zentrale Dokument dar, das die Bedingungen und Konditionen einer Transaktion formalisiert. Dieser Vertrag ist das Ergebnis umfangreicher Verhandlungen und Due-Diligence-Prüfungen und bildet die rechtliche Grundlage für die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Vermögenswerten. Ein gut strukturierter Kaufvertrag berücksichtigt verschiedene Aspekte, um die Interessen beider Parteien zu schützen und mögliche Risiken zu minimieren. Dazu zählen Bestandteile wie der Kaufpreis, Garantien und Zusicherungen, ein möglicher Escrow sowie die Vertragsanlagen. Die Kaufpreissumme ist ein zentraler Bestandteil des Kaufvertrags und legt fest, welchen Betrag der Käufer für das Zielunternehmen oder die Vermögenswerte zahlt. Dieser Betrag kann in Form einer einmaligen Zahlung, in Raten oder als Kombination aus Bargeld, Aktien oder anderen Vermögenswerten erfolgen. Es ist auch üblich, dass der Kaufpreis Anpassungsklauseln enthält, die auf spezifischen Bedingungen wie dem Erreichen bestimmter Finanzkennzahlen (z.B. EBITDA) basieren. Garantien und Zusicherungen sind Erklärungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens. Sie umfassen Aussagen zu finanziellen, rechtlichen und operativen Aspekten des Unternehmens und dienen dazu, dem Käufer ein gewisses Maß an Sicherheit zu geben. Typische Garantien betreffen die Richtigkeit der Bilanzen, das Fehlen von Rechtsstreitigkeiten, die Einhaltung von Gesetzen sowie die Eigentumsverhältnisse an den verkauften Vermögenswerten. Diese Zusicherungen sind essenziell, da sie dem Käufer eine Grundlage bieten, im Falle von Unregelmäßigkeiten oder Falschdarstellungen rechtliche Schritte einzuleiten. |
| »Der Kaufvertrag stellt das zentrale Dokument dar, das die Bedingungen und Konditionen für die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Vermögenswerten im Rahmen einer Transaktion formalisiert.« |
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Das Escrow-Konto ist ein Treuhandkonto, auf dem ein Teil des Kaufpreises für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss der Transaktion hinterlegt wird. Es dient dazu, mögliche Ansprüche aus Garantien und Zusicherungen abzusichern. Sollte nach dem Abschluss des Kaufs ein Problem auftreten, das durch eine Garantie abgedeckt ist, kann der Käufer direkt aus dem Escrow-Konto kompensiert werden. Die Anlagen zum Kaufvertrag enthalten detaillierte Informationen und Dokumentationen, die den Vertragstext ergänzen. Beispiele hierfür sind Jahresabschlüsse, Vertragsverzeichnisse (u.a. mit Listen von wesentlichen Verträgen einschließlich Lieferanten‑, Kunden- und Arbeitsverträgen) sowie Listen mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. |
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Was beinhaltet eine Gesellschaftervereinbarung? |
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Die Gesellschaftervereinbarung ist ein weiteres wichtiges Dokument neben dem Kaufvertrag und regelt spezifische Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Die Vereinbarung definiert, wie wichtige Entscheidungen getroffen werden (z. B. durch Mehrheits- oder Einstimmigkeitsbeschlüsse). Besondere Veto-Rechte für einzelne Gesellschafter können ebenfalls geregelt sein. Sie legt ferner fest, wie das Unternehmen finanziert wird, ob Gesellschafter zu weiteren Kapitalerhöhungen verpflichtet sind und welche Regeln für zukünftige Finanzierungsrunden gelten. Darüber hinaus enthält eine Gesellschaftervereinbarung mögliche Veräußerungsbeschränkungen und Exit-Strategien. Dazu zählen Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte (Tag-Along) oder Mitverkaufspflichten (Drag-Along), um die Interessen aller Gesellschafter beim Verkauf von Anteilen zu schützen. |
| »Die Gesellschaftervereinbarung regelt spezifische Rechte und Pflichten der Gesellschafter und minimiert damit mögliche Konflikte zwischen den beteiligten Parteien.« |
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Die Vereinbarung regelt außerdem die Ausschüttungspolitik z.B. dahingehend, ob Gewinne reinvestiert oder als Dividenden ausgezahlt werden. Um das Unternehmen vor internen Interessenkonflikten zu schützen, enthalten viele Gesellschaftervereinbarungen ferner Wettbewerbsverbote sowie Vertraulichkeitsklauseln. Außerdem werden Regelungen für Nachfolgen und Streitbeilegungen definiert. Dabei handelt es sich um klare Mechanismen zur Konfliktlösung (z. B. Mediation oder Schiedsgericht) und Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters. Im Ergebnis minimiert eine gut durchdachte Gesellschaftervereinbarung Konflikte, schafft Rechtssicherheit und schützt die Interessen aller Beteiligten. |
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Welche weiteren Verträge werden unter Umständen geschlossen? |
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Neben dem Kaufvertrag und der Gesellschaftervereinbarung regeln weitere Verträge u.a. die Anstellung von Geschäftsführern sowie die Nutzung wesentlicher Betriebsressourcen. In vielen Fällen werden mit den bestehenden oder neuen Geschäftsführern individuelle Geschäftsführerverträge abgeschlossen. Diese enthalten u.a. Regelungen zu Vergütungen und Boni, Laufzeiten und Kündigungsrechten, Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungspflichten sowie zu möglichen erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen. Wenn das Management eine Schlüsselrolle in der Transaktion spielt, können darüber hinaus auch sogenannte Managementbeteiligungen gewährt oder Incentive-Vereinbarungen geschlossen werden. |
| »Zusätzliche Verträge regeln u.a. die Anstellung von Geschäftsführern, die Nutzung von gemieteten Immobilien sowie Finanzierungen zur Zahlung des Kaufpreises.« |
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Wenn der Erwerber die Betriebsimmobilie(n) des Zielunternehmens im Rahmen der Transaktion nicht mit übernimmt, müssen bestehende Miet- oder Pachtverträge überprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden. Wichtige Punkte sind hierbei Mietdauer und Kündigungsrechte, mögliche Anpassungen von Mietkonditionen sowie ggf. Möglichkeiten der Untervermietung oder Übertragung auf den Käufer. Bestehende Lieferanten- und Kundenverträge haben oft eine große Bedeutung für den Unternehmenswert. Je nach Transaktionsstruktur müssen diese auf den Käufer übertragen (z.B. Asset Deal) oder neu verhandelt bzw. angepasst werden. Manchmal bestehen auch Change-of-Control-Klauseln, die eine Zustimmung der Vertragspartner zur Übertragung erfordern. Falls der Kaufpreis teilweise fremdfinanziert wird, spielen u.a. Darlehensverträge eine zentrale Rolle. Dazu zählen Kreditverträge mit Banken oder Private-Equity-Investoren und Verträge für Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung des Kaufs. |
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| Sönke Schulz ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer von Sigma Corporate Finance und berät seit über 20 Jahren in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen. Ferner ist Sönke Schulz ausgebildeter Wirtschaftsmediator mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen. |
soenke.schulz@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 11 |
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| Holger Schekorr ist Partner bei Sigma Corporate Finance und verfügt über mehr als 16 Jahre Beratungserfahrung in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen sowie Private Equity. |
holger.schekorr@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 19 |
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| Sigma Corporate Finance GmbH ist eine bankenunabhängige M&A‑Beratungsgesellschaft, d.h. Transaktionsberatung für den Verkauf, die Fusion und den Kauf von Unternehmen, u.a. im Rahmen der Realisierung von Nachfolgelösungen für inhabergeführte, mittelständische Unternehmen. Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hat Sigma Corporate Finance bereits ca. 60 nationale und internationale M&A‑Transaktionen aus den unterschiedlichsten Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen erfolgreich abgeschlossen. |
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