| Sehr geehrte Damen und Herren, |
| mit der Informationsreihe „M&A auf den Punkt – Nachfolgelösungen“ widmet sich SIGMA Corporate Finance in regelmäßigen Abständen dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer. Dabei beantworten wir zentrale Fragen, die uns immer wieder in diesem Zusammenhang gestellt werden. In diesem Newsletter: |
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Worauf ist bei der Gewährung / Verhandlung von Garantien zu achten? Was sind typische Garantien? |
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Was ist der Unterschied zwischen einem Signing und einem Closing? Wie lange ist der Zeitraum dazwischen? Was sind typischen Closing-Bedingungen? |
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Was versteht man unter sogenannten Bad Leaver- / Good Leaver-Regelungen? |
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Wir hoffen, dass wir Ihnen spannende Impulse geben können und freuen uns auf Ihr Feedback und weiterführende Gespräche.
Herzlichen Gruß aus Frankfurt am Main |
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| Sönke Schulz |
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| Holger Schekorr |
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Worauf ist bei der Gewährung / Verhandlung von Garantien zu achten? Was sind typische Garantien? |
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Garantien (auch „Zusicherungen“ oder „Representations and Warranties“) sind ein zentrales Element von Unternehmenskaufverträgen. Sie dienen der Risikoallokation zwischen Verkäufer und Käufer und sichern dem Käufer zentrale Informationen über das Zielunternehmen zu. Typischerweise garantiert der Verkäufer bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Eigenschaften des Unternehmens – etwa die Ordnungsmäßigkeit der Bilanz, das Nichtbestehen von Rechtsstreitigkeiten oder das Vorhandensein von Genehmigungen. Eine sorgfältige Verhandlung und Ausgestaltung der Garantien ist daher essenziell, um Haftungsrisiken zu begrenzen und Transparenz zu schaffen. Verkäufer streben dabei möglichst generische Garantien mit weiten Materialitäts- und Kenntnisschranken an („nach bestem Wissen“, „wesentliche Verträge“ etc.), um ihre Haftung zu begrenzen. Käufer hingegen verlangen präzise und weit gefasste Garantien, um möglichst umfassend gegen Risiken abgesichert zu sein. Die Vertragsparteien verhandeln ferner regelmäßig Schwellenwerte und Haftungsobergrenzen, um Bagatellrisiken auszuschließen und maximale Haftungssummen zu fixieren. Auch Verjährungsfristen sind kritisch. Während Käufer lange Fristen fordern, sind Verkäufer an kurzen Verjährungszeiträumen interessiert. |
| »Garantien in Unternehmenskaufverträgen dienen der Risikoabsicherung und Informationssicherung für den Käufer, wobei ihre sorgfältige Ausgestaltung und Verhandlung entscheidend für eine ausgewogene Vertragsstruktur ist.« |
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Zu den typischen Garantien zählen u.a. die Rechtmäßigkeit der Anteile (der Verkäufer garantiert, dass er alleiniger rechtmäßiger Eigentümer der Anteile ist), die finanzielle Situation (Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Richtigkeit der Jahresabschlüsse), Verträge (Bestehen, Gültigkeit und Einhaltung wesentlicher Verträge) sowie Rechtsstreitigkeiten (keine anhängigen oder drohenden Verfahren). Garantien stellen also ein zentrales Mittel zur Risikoabsicherung im Unternehmenskaufvertrag dar. Eine sorgfältige inhaltliche und sprachliche Ausgestaltung sowie die Kenntnis der Marktstandards sind entscheidend für eine ausgewogene Vertragsstruktur. Für beide Parteien ist es dabei essenziell, wirtschaftliche und rechtliche Risiken realistisch einzuschätzen und durch präzise Formulierungen zu begrenzen. |
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Was ist der Unterschied zwischen einem Signing und einem Closing? Wie lange ist der Zeitraum dazwischen? Was sind typischen Closing-Bedingungen? |
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Im Rahmen eines Unternehmenskaufs erfolgt der Transaktionsvollzug typischerweise in den zwei zeitlich getrennten Schritten Signing und Closing. Diese Trennung ist bei komplexeren Transaktionen üblich und ermöglicht den Parteien, die rechtlichen Rahmenbedingungen vorab zu fixieren, bevor die tatsächliche Übertragung vollzogen wird. Das Signing bezeichnet den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags. Ab diesem Moment sind die Parteien vertraglich an die Transaktion gebunden, allerdings erfolgt der wirtschaftliche und rechtliche Übergang des Unternehmens noch nicht. Das Signing sichert den „Deal“ rechtlich ab, bevor alle Voraussetzungen für die Umsetzung erfüllt sind. Das Closing ist der eigentliche Vollzug der Transaktion, bei dem das Unternehmen oder die Anteile rechtlich und wirtschaftlich auf den Käufer übergehen. Dies umfasst unter anderem die Kaufpreiszahlung, die Anteilsübertragung und gegebenenfalls die Eintragung ins Handelsregister. |
| »Signing und Closing sind zentrale Schritte im Unternehmenskaufprozess, wobei beim Signing der Vertrag unterzeichnet und beim Closing der rechtliche und wirtschaftliche Übergang vollzogen wird.« |
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| Der Zeitraum zwischen Signing und Closing kann je nach Komplexität der Transaktion und erforderlicher Bedingungen wenige Tage bis mehrere Monate betragen. Der Unternehmenskaufvertrag sieht regelmäßig sogenannte Closing Conditions vor, die bis zum Closing erfüllt sein müssen. Dazu gehören z.B. Kartellrechtliche Freigaben (Freigaben durch das Bundeskartellamt im Rahmen der Fusionskontrolle), die Zustimmung Dritter (Zustimmungen von Vertragspartnern (Change-of-Control-Klauseln) oder Gesellschaftern notwendig) und die Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Umstrukturierung von Beteiligungen, Abspaltungen oder interne Carve-outs). Signing und Closing sind zentrale Meilensteine im Transaktionsprozess. Während das Signing den vertraglichen Rahmen schafft, markiert das Closing den wirtschaftlichen Eigentumsübergang. |
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Was versteht man unter sogenannten Bad Leaver- / Good Leaver-Regelungen? |
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Good Leaver- und Bad Leaver-Regelungen sind typische Bestandteile von Beteiligungsvereinbarungen bei Management-Buy-outs oder Management-Beteiligungsprogrammen im Rahmen von Private-Equity-Transaktionen. Sie regeln, unter welchen Bedingungen ein Geschäftsführer oder Manager seine Beteiligung am Unternehmen beim Ausscheiden veräußern muss und zu welchem Preis. Ziel dieser Regelungen ist es, die Interessen der Investoren zu schützen und gleichzeitig Anreize für das Management zu setzen, dem Unternehmen langfristig erhalten zu bleiben. Das Grundprinzip besteht darin, zwischen einem „guten“ und einem „schlechten“ Leaver zu unterscheiden. |
| »Good Leaver- und Bad Leaver-Regelungen regeln, zu welchen Konditionen ein Manager beim Ausscheiden seine Anteile veräußern muss, und schaffen dadurch Anreize für loyales Verhalten sowie Schutz für Investoren vor ungewolltem Verbleib oder unverdienter Wertpartizipation.« |
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Ein Good Leaver ist in der Regel ein Manager, der das Unternehmen unter neutralen Umständen verlässt (z.B. wegen Krankheit, Tod, regulärem Ruhestand oder im gegenseitigen Einvernehmen). In solchen Fällen erhält der Manager für seine Anteile üblicherweise den vollen Verkehrswert oder einen vertraglich definierten Preis für seine Anteile. Ein Bad Leaver hingegen verlässt das Unternehmen aus „unerwünschten“ Gründen (z.B. aufgrund von Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, fristloser Kündigung durch die Gesellschaft z.B. wegen Pflichtverletzungen). In diesem Fall erhält der ausscheidende Manager häufig nur einen reduzierten Kaufpreis, etwa den Nominalwert oder einen stark diskontierten Wert der Anteile. Diese Differenzierung verfolgt mehrere Zwecke: Zum einen schützt sie das Unternehmen und die Investoren davor, dass ein ungewollt oder vertragswidrig ausscheidender Manager überproportional am Unternehmenswert partizipiert. Zum anderen erzeugen Good Leaver-Regelungen einen ökonomischen Anreiz, langfristig loyal zu bleiben oder in geordneten Verhältnissen auszuscheiden. Darüber hinaus dienen die Regelungen dazu, Exit-Strukturen zu vereinfachen. Da in der Regel ein Rückverkaufsrecht (Call Option der Gesellschaft oder Mitgesellschafter) besteht, lässt sich vermeiden, dass ehemalige Manager Gesellschafter bleiben und somit strategische Entscheidungen beeinflussen. |
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| Sönke Schulz ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer von Sigma Corporate Finance und berät seit über 20 Jahren in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen. Ferner ist Sönke Schulz ausgebildeter Wirtschaftsmediator mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen. |
soenke.schulz@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 11 |
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| Holger Schekorr ist Partner bei Sigma Corporate Finance und verfügt über mehr als 16 Jahre Beratungserfahrung in den Bereichen Fusionen & Übernahmen, Restrukturierung und Finanzierungen sowie Private Equity. |
holger.schekorr@sigma-cf.com (069) 770 39 47 – 19 |
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| Sigma Corporate Finance GmbH ist eine bankenunabhängige M&A‑Beratungsgesellschaft, d.h. Transaktionsberatung für den Verkauf, die Fusion und den Kauf von Unternehmen, u.a. im Rahmen der Realisierung von Nachfolgelösungen für inhabergeführte, mittelständische Unternehmen. Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hat Sigma Corporate Finance bereits ca. 60 nationale und internationale M&A‑Transaktionen aus den unterschiedlichsten Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen erfolgreich abgeschlossen. |
| www.sigma-cf.com |
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