In dieser Reihe widmen wir uns dem Thema Nachfolgelösungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer und klären wichtige Fragen.
                                                                 
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Sigma Corporate Finance
M&A auf den Punkt
Nach­fol­ge­lö­sun­gen
15 — Struk­tur und Umfang einer Due Diligence
Sehr geehr­te Damen und Herren,
mit der Infor­ma­ti­ons­rei­he ​„M&A auf den Punkt – Nachfolge­lösungen“ wid­met sich SIG­MA Cor­po­ra­te Finan­ce in regel­mä­ßi­gen Abstän­den dem The­ma Nach­fol­ge­lö­sun­gen für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer. Dabei beant­wor­ten wir zen­tra­le Fra­gen, die uns immer wie­der in die­sem Zusam­men­hang gestellt wer­den. In die­sem Newsletter:
• Aus wel­chen Berei­chen / Bestand­tei­len setzt sich eine Due Dili­gence zusammen?
• Was ist bei einer Manage­ment Prä­sen­ta­ti­on / Betriebs­be­sich­ti­gung zu beachten?
• Wie prüft ein Inves­tor kon­kret die zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen? Wie wird er hier­bei von wei­te­ren Bera­tern unter­stützt? Wofür sind Due Dili­gence-Berich­te notwendig?
Wir hof­fen, dass wir Ihnen span­nen­de Impul­se geben kön­nen und freu­en uns auf Ihr Feed­back und wei­ter­füh­ren­de Gespräche.

Herz­li­chen Gruß aus Frank­furt am Main
Unterschrift Sönke Schulz
Sönke Schulz
Unterschrift Holger Schekorr
Holger Schekorr
? Aus welchen Bereichen / Bestandteilen setzt sich eine Due Diligence zusammen?
Eine Unter­neh­mens­prü­fung durch poten­zi­el­le Inves­to­ren („Due Dili­gence“) setzt sich gewöhn­lich aus den vier Berei­chen Finan­zen, Recht, Steu­ern und Markt zusammen.
Der wesent­li­che zu prü­fen­de Bereich sind dabei die Finan­zen des Unter­neh­mens. Die Due Dili­gence-Bera­ter ana­ly­sie­ren die his­to­ri­schen Jah­res­ab­schlüs­se und Manage­ment Accounts und sehen sich auch die Bewer­tungs- und Bilan­zie­rungs­me­tho­den des Unter­neh­mens an. Dar­über hin­aus wird der Busi­ness­plan des Unter­neh­mens umfas­send ana­ly­siert und plau­si­bi­li­siert. Letzt­lich dient dabei der künf­ti­ge Cash-Flow als Grund­la­ge für die Finan­zie­rung von künf­ti­gen Inves­ti­tio­nen sowie als Basis für die Zah­lung von Kre­di­ten. Die recht­li­che Prü­fung erstreckt sich u.a. auf wich­ti­ge ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen, die das Unter­neh­men mit Kun­den und Geschäfts­part­nern getrof­fen hat. Fer­ner iden­ti­fi­zie­ren die Due Dili­gence-Bera­ter mög­li­che pro­zes­sua­le Risi­ken und Even­tu­al­ri­si­ken und prü­fen bestehen­de ​„Chan­ge of Control“-Klauseln in Ver­trä­gen. Bei letz­te­rem kön­nen bestehen­de Ver­trä­ge (z.B. Kre­dit­ver­trä­ge) bei einem Ver­kauf des Unter­neh­mens gekün­digt wer­den. Schließ­lich wird auch geklärt, ob, bzw. wie das Unter­neh­men mög­li­cher­wei­se recht­lich reor­ga­ni­siert bzw. in eine bestehen­de Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur inte­griert wer­den kann.
»Eine umfangreiche Unternehmensprüfung (Due Diligence) konzentriert sich auf die Bereiche Finanzen, Recht, Steuern und Markt. Als Berater werden dazu i.d.R. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Unternehmensberater durch den Käufer mandatiert.«
Im Bereich Steu­ern prü­fen die Due Dili­gence-Bera­ter, ob poten­zi­el­le steu­er­li­che Risi­ken bestehen und ob ggf. exis­tie­ren­de steu­er­li­che Ver­lust­vor­trä­ge auch nach einer Trans­ak­ti­on ver­wert­bar sind. Fer­ner wer­den auch mög­li­che Abwei­chun­gen zwi­schen Steu­er- und Han­dels­bi­lanz unter­sucht. Die Ana­ly­se im Bereich Markt erstreckt sich u.a. auf Ana­ly­se des Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­know­hows des Unter­neh­mens sowie eine umfas­sen­de Markt- und Wett­be­werbs­ana­ly­se. Fer­ner wer­den mög­li­che Syn­er­gie­po­ten­zia­le bei einem Zusam­men­ge­hen mit der Orga­ni­sa­ti­on des Käu­fers identifiziert. 
Um die genann­ten Sach­ver­hal­te zu prü­fen, wer­den in der Regel Wirt­schafts­prü­fungs-/Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten und/​oder Rechts­an­wäl­te mit Schwer­punkt Gesell­schafts- und Steu­er­recht durch den Käu­fer man­da­tiert. Der Bereich Markt wird oft­mals durch Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen abge­deckt, die sich u.a. auch auf Due Dili­gence-Prü­fun­gen spe­zia­li­siert haben.
? Was ist bei einer Management Präsentation / Betriebsbesichtigung zu beachten?
Ein wich­ti­ger Aspekt der Due Dili­gence sind umfang­rei­che Gesprä­che mit dem Manage­ment des Unter­neh­mens und mög­li­che Betriebs­be­sich­ti­gun­gen ins­be­son­de­re bei Produktionsunternehmen. 
Wenn ein Unter­neh­mer u.a. aus Alters­grün­den sei­ne Gesell­schaft ver­kauft und einen zeit­na­hen Abschied aus die­ser plant, ist es für einen Inves­tor sehr wich­tig, zu ver­ste­hen, wer wei­ter­hin die Unter­neh­mens­lei­tung über­nimmt. Hier­bei stellt sich häu­fig die Fra­ge, inwie­fern der Unter­neh­mer es geschafft hat, eine brei­te kom­pe­ten­te Füh­rungs­ebe­ne auf­zu­bau­en oder ob das lau­fen­de Geschäft im Wesent­li­chen von sei­ner Per­son abhän­gig ist. Inves­to­ren wer­den dies im Rah­men von Manage­ment-Gesprä­chen hin­ter­fra­gen. Dabei wird auch eru­iert, wie eine mög­li­che Kom­pen­sa­ti­on bei einem Weg­gang des Unter­neh­mers idea­ler­wei­se aus­se­hen könn­te. Bei den Gesprä­chen wird auch der auf­ge­stell­te Busi­ness­plan zusam­men mit dem Manage­ment bespro­chen. Das Manage­ment ver­ant­wor­tet die­sen letzt­lich und muss daher auch bei des­sen Auf­stel­lung aktiv mit ein­be­zo­gen wer­den. Sofern sich her­aus­stel­len soll­te, dass es bei der Füh­rungs­be­set­zung bzw. der Ver­ant­wor­tung von Berei­chen im Unter­neh­men Lücken gibt, ist zu klä­ren, wie die­se zeit­nah ggf. mit der Ein­stel­lung von wei­te­ren Füh­rungs­kräf­ten geschlos­sen wer­den können.
»Investoren werden sich die Führungsebene eines Unternehmens genau ansehen, um zu gewährleisten, dass die Leitung des Unternehmens auch nach einem möglichen Weggang des Verkäufers weiter uneingeschränkt gewährleistet ist. Betriebsbesichtigungen dienen ferner dazu, zu überprüfen, ob sich die Betriebsanlagen auf einem aktuellen Stand befinden und keinen Investitionsstau aufweisen.«
Neben der Füh­rungs­ebe­ne wer­den sich Inves­to­ren auch den Betrieb und des­sen vor­han­de­ne Pro­duk­ti­ons­an­la­gen anse­hen wol­len. Hier­bei soll ana­ly­siert wer­den, inwie­fern sich die Betriebs­aus­stat­tung auf einem aktu­el­len Stand befin­det oder ob ein Inves­ti­ti­ons­stau exis­tiert. Sofern dies der Fall ist, stellt sich die Fra­ge, wel­che Inves­ti­tio­nen not­wen­dig sind, um das Unter­neh­men auf einen aktu­el­len Stand zu brin­gen. Ein iden­ti­fi­zier­ter Inves­ti­ti­ons­stau kann dabei auch zu einem nied­ri­ge­ren Kauf­preis führen. 
Manage­ment­ge­sprä­che und Betriebs­be­sich­ti­gun­gen soll­ten aus Sicht des Ver­käu­fers ver­trau­lich ablau­fen (ggf. am Wochen­en­de und außer­halb des Unter­neh­mens), um nicht den lau­fen­den Betrieb des Unter­neh­mens zu stö­ren und die Mit­ar­bei­ter zu ver­un­si­chern. Poten­zi­el­le Inves­to­ren soll­ten dar­auf vor­ab hin­ge­wie­sen werden.
? Wie prüft ein Investor konkret die zur Verfügung gestellten Informationen? Wie wird er hierbei von weiteren Beratern unterstützt? Wofür sind Due Diligence-Berichte notwendig?
Im Zuge eines Ver­kaufs­ver­fah­rens stellt der M&A‑Berater für sei­nen Man­dan­ten auf der Basis einer Anfor­de­rungs­lis­te sämt­li­che rele­van­te Infor­ma­tio­nen für Inves­to­ren in einem soge­nann­ten vir­tu­el­len Daten­raum zusam­men. Dabei han­delt es sich um eine Platt­form, auf der sämt­li­che Unter­la­gen als Datei­en hoch­ge­la­den werden.
Auf der Inves­to­ren­sei­te erhal­ten die Mit­glie­der des Due Dili­gence-Teams Zugang zu die­sem Daten­raum und kön­nen Infor­ma­tio­nen zeit- und orts­un­ab­hän­gig ein­se­hen. Doku­men­te kön­nen her­un­ter­ge­la­den oder aber auch nur aus­ge­druckt wer­den. Die Due Dili­gence-Bera­ter sich­ten die Unter­la­gen und haben fer­ner auch die Mög­lich­keit, Fra­gen über ein ent­spre­chen­des Tool im Daten­raum zu stel­len und wei­te­re Unter­la­gen anzu­for­dern. Dane­ben wer­den, wie oben beschrie­ben, Gesprä­che mit dem Manage­ment abge­hal­ten, in der wei­te­re Fra­gen gestellt wer­den kön­nen. Die Erkennt­nis­se aus den zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen und den gestell­ten Fra­gen wer­den in Due Dili­gence-Berich­ten zusam­men­ge­fasst. Sie die­nen dazu, dem Inves­tor einen umfang­rei­chen unab­hän­gi­gen Über­blick über das Unter­neh­men mit sei­nen Stär­ken und Schwä­chen aber auch mög­li­chen Risi­ken zu geben. Die Berich­te ent­hal­ten auch eine Haf­tung für mög­li­che Feh­ler der Berater.
»Due Diligence Berater prüfen ein Unternehmen auf Basis von sämtlichen relevanten Unterlagen, die ihnen in einem virtuellen Datenraum zusammengefasst zur Verfügung gestellt werden. Die Due Diligence-Berichte dient als Basis für die Entscheidung zur Übernahme sowie den Banken als Voraussetzung zur Gewährung von Kaufpreisfinanzierungen.«
Die Berich­te bil­den die Grund­la­ge für die ver­bind­li­che Ent­schei­dung für oder gegen eine Über­nah­me sowie für ein mög­li­ches ver­bind­li­ches Kauf­preis­an­ge­bot. Dar­über hin­aus ver­lan­gen Ban­ken als Vor­aus­set­zung für die Finan­zie­rung des Kauf­prei­ses die Due Dili­gence Berich­te. Fer­ner erwar­ten sie, dass die Haf­tung durch die Due Dili­gence Bera­ter aus den Berich­ten an sie abge­tre­ten wird, um mög­li­cher­wei­se Ver­lus­te aus­zu­glei­chen, wenn das Unter­neh­men in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten soll­te und die Rück­zah­lung der aus­ge­leg­ten Finan­zie­run­gen gefähr­det wäre.
Ihre Ansprechpartner
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Sön­ke Schulz ist Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer von Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und berät seit über 20 Jah­ren in den Berei­chen Fusion­en & Über­nah­men, Restruktur­ierung und Finan­zie­run­gen. Fer­ner ist Sön­ke Schulz aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor mit Fokus u.a. auf Nachfolgeregelungen.
soenke.schulz@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 11
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Hol­ger Sche­korr ist Part­ner bei Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce und ver­fügt über mehr als 16 Jah­re Bera­tungs­er­fah­rung in den Berei­chen Fusio­nen & Über­nahmen, Restruk­tu­rie­rung und Finanzier­ungen sowie Pri­va­te Equity.
holger.schekorr@sigma-cf.com
(069) 770 39 47 – 19
Sigma Corporate Finance (Nachfolgeregelungen)
Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce GmbH ist eine ban­ken­un­ab­hän­gi­ge M&A‑Bera­tungs­gesell­schaft, d.h. Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung für den Ver­kauf, die Fusi­on und den Kauf von Unter­neh­men, u.a. im Rah­men der Rea­li­sie­rung von Nach­fol­ge­lö­sun­gen für inha­ber­ge­führ­te, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 2005 hat Sig­ma Cor­po­ra­te Finan­ce bereits ca. 60 natio­na­le und inter­na­tio­na­le M&A‑Transaktionen aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen von Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich abgeschlossen.
www.sigma-cf.com
Kontakt
SIGMA Corporate Finance GmbH
Lindenstraße 15
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 770 3947 – 0
Fax: (069) 770 3947 – 10
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Sitz: Frankfurt am Main • Amtsgericht Frankfurt am Main • HRB 74338
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